Alle "Server- und IP-Adressen-Protokolle, Account-Informationen und Datensätze zum Zugang der Zugangskonten sowie Anmeldungs- und Registrierungs-Formulare", die mit Hotz' Website www.geohot.com zusammenhängen, seien von dessen Provider Bluehost an Sony zu übergeben, entschied der Richter.
Dies sei nicht beschränkt auf den Download des Zip-Files zum PS3-Jailbreak, um den sich der Prozess hauptsächlich dreht. Damit konnten die Sicherheitsvorkehrungen der PlayStation 3 umgangen werden konnten - etwa, um das von Sony gesperrte Betriebssystem Linux wieder auf der Konsole zu installieren - und auch Spiele-Raubkopien.
Auch Blog, YouTube und Twitter im Visier
Doch nicht nur wer auf Hotz' Website war, muss damit leben, seine Daten bei Sony zu wissen. Der Richter hat außerdem angeordnet, dass Google Protokolle zu Hotz' Blog und einem seiner YouTube-Videos, in dem eine geknackte PS3 zu sehen ist, herausrückt. Nicht nur wer das Video gesehen hat, auch Usernamen und IP-Adressen derjenigen, die einen Kommentar dazu hinterlassen haben, müssen Sony übergeben werden. Und auch Twitter-Nutzer kommen ungewollt zum Handkuss: Das Unternehmen muss all jene Dokumente überreichen, die "Namen, Adressen und Telefonnummern" beinhalten, die mit Hotz' Twitter-Account verbunden sind.
Daten Zehntausender landen bei Sony
Sony behauptet, nur mit Hilfe dieser Daten beweisen zu können, welchen Schaden Hotz mit dem Posten des Jailbreaks angerichtet hat. Was die Firma jedoch mit den Daten der Zehntausenden Personen, die Hotz' Website, Blog, Twitter-Einträge oder Videos angesehen haben, anstellt, ist unklar.
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