Tipps der Mieterhilfe
Grillen auf Balkon & Co. ohne Nachbarschaftsstreit
Grillen im Garten oder auf dem Balkon ist ein häufiger Grund für einen handfesten Nachbarschaftsstreit, der manchmal sogar die Gerichte beschäftigt. Eine klare gesetzliche Regelung existiert leider nicht, sondern hängt von Ortsüblichkeit und Ermessen ab. Meist steht eine Grundregel aber in der Hausordnung geschrieben.
Gibt es keine Regelung und kommt es dadurch zu einer Beeinträchtigung anderer Mieter, so haben diese das Recht auf unbeeinträchtigte Nutzung ihrer Wohnung. Wenn es zu einer wesentlichen und ortsunüblichen Beeinträchtigung kommt, hat der Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Beeinträchtigung eingestellt wird.
Rauchentwicklung beachten
Jedenfalls sollte man die Einhaltung von Feuerpolizei- und Luftreinhaltegesetzen beachten. Diese regeln den Umgang mit offenem Feuer. Bei der Verwendung von elektrischen Grillgeräten ist das Feuerpolizeigesetz nicht anwendbar, aber: Beachten Sie die Rauchentwicklung!
Tipp der Mieterhilfe: Die Hausordnung beachten, selbst wenn diese das Grillen nicht verbietet. Weiters: Die Nachbarn rechtzeitig (mindestens 48 Stunden) vorher informieren, genügend Abstand zur Hausfassade einhalten, Standsicherheit des Grillers beachten, geeignete Löschmittel wie Feuerlöscher und Sand bereithalten. Achtung: Kein Wasser zum Löschen verwenden!

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