Es geht um 40 Euro

Behörde will nicht für Lebensrettung zahlen

Steiermark
27.07.2021 06:00

„Eine Lebensrettung war dem Land Steiermark keine 40 Euro wert!“ Diesen schweren Vorwurf erhebt die Ärztekammer. Worum es geht: Ein älterer Pflegeheimbewohner musste wiederbelebt werden, der Defibrillator des betreuenden Arztes kam zum Einsatz. Nun will das Land die verwendeten Klebe-Elektroden nicht zahlen.

Der tragische Fall in kurzen Worten: Ein älterer Bewohner einer Pflegeeinrichtung in Graz musste nach einem Atemstillstand reanimiert werden. Dabei kam der Defibrillator zum Einsatz, den der betreuende Arzt angekauft und im Heim stationiert hatte. Die Wiederbelebung blieb leider erfolglos.

Jetzt ist ein heftiger Streit zwischen Ärztekammer und dem Land Steiermark entbrannt. Worum es dabei geht? Um kleines Geld.

Der Grazer Allgemeinmediziner wollte die Kosten der verwendeten Defibrillator-Paddles - das sind Einmalaufkleber, mit denen die Elektroden am Körper des Patienten befestigt werden - vom Land rückerstattet bekommen. In der Vergangenheit klappte es immer mit der Verrechnung, diesmal flatterte eine schriftliche Absage in die Ordination.

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Einem Menschen eine Wiederbelebung zu verwehren, nur weil er nicht mehr der Jüngste ist, halte ich für verachtend und zynisch.

Dietmar Bayer, Vizepräsident der Ärztekammer Steiermark

„Dieses Verhalten ist zynisch“
Der betroffene Arzt Martin Gosemärker, der den Defi für die hauptsächliche Nutzung im Pflegeheim aus eigener Tasche gezahlt hat, ärgert sich: „Darf man Patienten mit Mehrfacherkrankung nun nicht mehr reanimieren?“ Seine Kritik teilt auch Dietmar Bayer, der Vizepräsident der steirischen Ärztekammer: „Dieses Verhalten ist zynisch!“

Primarius Klaus Pessenbacher, der Notarzt-Koordinator des Landes Steiermark, wundert sich über die Vorwürfe und erklärt gegenüber der „Steirerkrone“: „An der uns eingereichten Rechnung war nicht ersichtlich, ob der Arzt bei der Reanimation anwesend war oder nicht. Hat er die Notfallmaßnahmen geleitet, zahlen wir natürlich den Betrag.“ Habe etwa das Pflegepersonal des Hauses die Wiederbelebungsmaßnahmen gesetzt, würden die verwendeten Paddles ja zur Einrichtung des Heimes gehören. „Das können wir nicht rückerstatten!“

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