JA Innsbruck

„Bei 170 Bediensteten hat Urlaub nicht gestimmt“

Tirol
25.07.2021 12:00

Eine angeblich lückenhafte Aktenführung von Krankenstandsmeldungen und Arztbestätigungen sowie fehlerhafte Urlaubskontingente der Justizwache-Beamten des „Ziegelstadls“ in Innsbruck - diese Vorwürfe sorgen für ordentlich Zündstoff und führen zu neuen Mobbingattacken. „Krone“-Informanten packen aus. Das Justizministerium dementiert hingegen Teile der Vorwürfe, es räumt aber auch Fehler ein.

Der Diensteinteilungsbereich ist eine wichtige Abteilung, denn dort werden etwa die Dienste der Angestellten erstellt, Krankenstandsmeldungen und Arztbestätigungen aufbewahrt, Überstunden erfasst und Urlaubspläne geschmiedet. Eine verantwortungsvolle Aufgabe!

In der Justizanstalt Innsbruck liegt laut „Krone“-Informanten der Verdacht nahe, dass es über Jahre hinweg zu Unstimmigkeiten innerhalb der Diensteinteilung gekommen sei. „Bis vor wenigen Monaten sind Krankenstandsmeldungen sowie Arztbestätigungen von den Bediensteten fast nie eingefordert worden, obwohl das verpflichtend gewesen wäre. Alles war komplett undurchsichtig. Das hatte zur Folge, dass Beamte vorgaben, zum Arzt gehen zu müssen, stattdessen aber wohl etwas anderes getan haben“, schildern die Informanten.

Die Justizanstalt Innsbruck (Bild: Jasmin Steiner)
Die Justizanstalt Innsbruck

Die Anstaltsführung sei darüber informiert worden, dass diese Bestätigungen oft fehlen. „Explizit von den Bediensteten eingefordert wurde das dennoch nicht“, behaupten die Bediensteten.

„Man hat zusehen können, wie Arztbesuche weniger geworden sind“
Durch eine Personalumstellung in dieser Abteilung sei es folglich zu Veränderungen gekommen. Plötzlich sei akribisch Buch geführt worden. „Man hat zusehen können, wie die Arztbesuche seitens der Beamten im Dienst weniger geworden sind“, sagen die Gesprächspartner.

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„Man hat zusehen können, wie die Arztbesuche seitens der Beamten im Dienst weniger geworden sind."

"Krone"-Informanten

Auch das Urlaubskontingent habe vor der Personalumstellung nur selten übereingestimmt. „Etwa wegen Rechen- und Übertragungsfehlern sind teils Sachen im System, die man sich nicht erklären kann“, betonen die Informanten, „von 180 Bediensteten hat bei 170 der Urlaub nicht gestimmt – aus welchen Gründen auch immer. Ein dienstrechtlich relevantes Fehlverhalten kann hier nicht ausgeschlossen werden, daher gab es auch eine schriftliche Meldung an das Justizministerium. Doch Reaktionen darauf gab es bisher keine“, heißt es.

„Bis zu 17.000 Überstunden pro Jahr“
Ein weiteres Thema seien die Beamten in einem herabgesetzten Beschäftigungsverhältnis. „Laut Beamtendienstrecht dürfen diese Bediensteten keine Überstunden und somit keine Nachtdienste absolvieren. Das hat zur Folge, dass die normal eingestuften Beamten extrem gefordert sind. So gibt es Angestellte, die bis zu 200 Überstunden pro Monat absolviert haben. In den Vorjahren wurden in Innsbruck bis zu 17.000 Überstunden pro Jahr geleistet“, verdeutlichen die Insider. Übrigens: Obwohl sie es nicht dürften, kommen einige herabgesetzte Beamte „dennoch in den Genuss, lukrative Nachtdienste zu machen“.

(Bild: Christof Birbaumer Kronenzeitung)

„Beamten wollte man unbedingt abmontieren“
Einige Bedienstete haben sich vor allem mit der neuen, akribischen Vorgehensweise in der Diensteinteilung nicht anfreunden können. „Sie haben massiv Stimmung gegen die dortigen Angestellten gemacht. Ihnen wurde zum Beispiel unterstellt, Fehler getätigt oder herabgesetzten Beamten bewusst weniger Nachtdienste zugeteilt zu haben. Es hieß sogar, dass man diese Beamten unbedingt abmontieren möchte“, schildern die Insider.

Diese „Mobbing-Attacken“ seien der Anstaltsleitung gemeldet worden. „Ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten steht allerdings seit mittlerweile sieben Monaten aus“, wird kritisiert.

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„Ein klärendes Gespräch mit den Beteiligten steht allerdings seit mittlerweile sieben Monaten aus."

"Krone"-Informanten

„Das ist nicht richtig, dies aber schon“
Auf „Krone“-Nachfrage dementiert das Justizministerium Teile der Vorwürfe und klärt auf, doch es räumt auch Fehler ein. „Wegen eines durch die Justizanstalt Innsbruck nicht durchgeführten Abgleichs von zwei Programmen miteinander waren Urlaubskontingente zu korrigieren“, heißt es dazu.

„Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben gehört es zu den Dienstpflichten der Bediensteten, dass sie ihre krankheitsbedingten Abwesenheiten unverzüglich den Vorgesetzten bekannt geben beziehungsweise bei einer über dreitägigen krankheitsbedingten Abwesenheit eine ärztliche Bescheinigung darüber vorlegen“, verdeutlicht Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums. Dass Krankenstandsmeldungen sowie Arztbestätigungen nicht beigebracht wurden, „ist nicht richtig“. Richtig ist allerdings, „dass wegen eines durch die Diensteinteilung nicht durchgeführten Abgleiches des Dienstplanungs- und Stundenabrechnungsprogrammes mit dem eigentlich zu korrespondierenden Programms Urlaubskontingente zu korrigieren waren“.

Justizanstalt Innsbruck (Bild: Christof Birbaumer)
Justizanstalt Innsbruck

„Schicht- und Wechseldienstplan ist zu erstellen“
Außerdem sei prinzipiell die Wochendienstzeit unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse und der berechtigten Interessen der Beamten durch einen Dienstplan möglichst gleichmäßig auf die Woche aufzuteilen. Und auch ein Schicht- und Wechseldienstplan sei von den Sachbearbeitern in der Diensteinteilung zu erstellen. Dabei können auch Beamte, deren regelmäßige Wochendienstzeiten herabgesetzt worden sind, für Überstundenleistungen herangezogen werden - wenn die Dienstleistung zur Vermeidung eines Schadens nötig sei.

„Mobbingvorwürfe gegen Anstaltsleiter“
„Vom ehemaligen Hauptdiensteinteiler gab es im Zusammenhang mit seinem Weggang aus der Diensteinteilung Mobbingvorwürfe in Richtung des Anstaltsleiters. Dieser suchte daraufhin das Gespräch mit ihm. Dieses konnte bislang aber noch nicht stattfinden, weil der Ex-Hauptdiensteinteiler seit Anfang des Jahres krankheitsbedingt vom Dienst abwesend ist. Die Fürsorgepflicht steht der Durchführung von Gesprächen im Krankenstand entgegen“, klärt die Sprecherin auf.

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"Das Gespräch konnte bislang aber noch nicht stattfinden, weil der Ex-Hauptdiensteinteiler seit Anfang des Jahres krankheitsbedingt vom Dienst abwesend ist. Die Fürsorgepflicht steht der Durchführung von Gesprächen im Krankenstand entgegen.“

Christina Ratz, Sprecherin des Justizministeriums

„Regelmäßige Überprüfungen“
Aktuell seien dem Justizministerium keine Missstände in der Diensteinteilung des „Ziegelstadls“ bekannt. „Die zuständigen Sachbearbeiterinnen in der Generaldirektion für den Strafvollzug überprüfen - wie das für alle Justizanstalten vorgesehen ist - regelmäßig stichprobenartig die Eintragungen im Diensteinteilungsprogramm und somit die Begebenheiten rund um die Dienstzeiten der Bediensteten“, erklärt Ratz.

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