Wollte der angeklagte Adelssohn seine Ex-Freundin töten? Nein, entschieden die Geschworenen am Montag. Vielmehr war die Attacke am 25. März 2020 eine schwere Nötigung und schwere Körperverletzung. Der psychisch kranke Mann soll nach zwei Jahren Haft in die Geschlossene. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Versuchten Mord warf Staatsanwalt Roland Finster dem achtfach Vorbestraften vor - weil dieser am 25. März 2020 seiner damaligen Freundin ein Bundesheer-Messer an den Hals setzte, und zudrückte. „Ich habe sie nur gegen den Kasten gedrückt, damit sie Ruhe gibt“, bestritt der Angeklagte eine Tötungsabsicht.
Zuvor hatte das Paar gestritten - nach der Tat brachte er sie auch ins Spital. „Ich habe sie geliebt“, hatte der Einheimische unter Tränen am ersten Prozesstag betont.
Gegen versuchten Mord gestimmt
Nun, am zweiten Tag, führten Gerichtsmediziner und Neuro-Psychiater ihre Gutachten aus: Letzterer unterstrich die psychische Erkrankung, die auch im Prozess bemerkbar war. Die acht Geschworenen stimmten gegen einen versuchten Mord, erkannten vielmehr eine schwere Nötigung und schwere Körperverletzung. Nach zwei Jahren Haft soll er zudem eingewiesen werden – nicht rechtskräftig.
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