Prozess in Innsbruck

Puppe im Inn: GR Depaoli nach Lob freigesprochen

Tirol
04.03.2021 09:00

„Zurück an den Start“ hieß es am Innsbrucker Landesgericht. GR Gerald Depaoli musste sich am Mittwoch rund um die in den Inn geworfene Puppe von Künstler Chris Moser erneut wegen „Gutheißens einer Straftat“ verantworten. Wie berichtet, hob im Oktober das OLG den Schuldspruch auf. Nun gab es einen Freispruch ...

„Kapitalismus tötet“, nannte der Künstler und Politaktivist Chris Moser eine lebensecht wirkende Puppe mit einem Strick um den Hals, die im November 2019 im Innsbrucker Waltherpark mehreren Passanten offenbar das Fürchten lehrte. Die Skulptur wurde in den Inn geworfen – offenbar von einer 43-jährigen Frau unsteten Aufenthaltes, wie sich allerdings erst viel später herausstellen sollte.

„Nicht erkannt, ob Kunst oder Sperrmüllhaufen“
Per Video bedankte sich GR Gerald Depaoli (Gerechtes Innsbruck) beim zunächst unbekannten Täter für die Entsorgung der Figur aus Pappmaché. „Ich habe sie nicht als Kunstwerk wahrgenommen“, betonte der Angeklagte einmal mehr vor Richter Bernhard Rüßkamp. Und das Mitglied des Kulturausschusses in der Landeshauptstadt (ihm wurde nach dem Vorfall das Stimmrecht entzogen) will Chris Moser zu diesem Zeitpunkt gar nicht gekannt haben. „Außerhalb eines Museums sollte man so etwas beschriften, wenn man nicht genau sagen kann, ob es sich um ein Kunstwerk oder einen Sperrmüllhaufen handelt“, meinte der Gemeinderat.

Für ihn sei eine Puppe, die Suizid-Handlungen darstellt, neben einem Spielplatz unzumutbar. Der ehemalige Oberbrandmeister habe in seiner Zeit bei der Berufsfeuerwehr die Tragik von Selbstmorden oft miterleben müssen und sei froh gewesen, als die Puppe nicht mehr da war, als er per Video auf diesen „Missstand“ aufmerksam machen wollte.

Dass es sich beim „Multi-Kulti-Klumpert“, wie es Depaoli nannte, um ein Kunstwerk handelt, stellte eine Sachverständige außer Frage. Allerdings schloss sie aus, dass der Innsbrucker dies auch auf den ersten Blick erkennen hat können.

Freispruch im Zweifel
Obwohl Depaoli selbst im Video von einem „Kunstwerk“ spricht, konnte der Richter ihm nicht beweisen, dass er tatsächlich wusste, dass es das Werk eines Künstlers war. Freispruch im Zweifel!

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