Die Frau erstattete im Juni 2019 Anzeige bei der Polizei, dass sie am Rande eines Zeltfestes vergewaltigt worden sei. Im Spital wurden sogar leichte Verletzungen festgestellt.
Beim Prozess in Korneuburg (NÖ) sagte der Angeklagte, ein Bekannter des Opfers, der Geschlechtsverkehr sei freiwillig erfolgt. Der Mann (20) ging frei. Die Gewalttat konnte nicht nachgewiesen werden, worauf das Opfer wegen Verleumdung angeklagt wurde.
Gutachten bescheinigt hohe Glaubwürdigkeit
Eine wichtige Rolle im Verfahren spielte ein Sex-Video, auf dem das Mädchen beim Oralverkehr mit dem späteren Beschuldigten zu sehen ist. Auf dem 25 Minuten langen Film ist aber auch zu sehen, dass das Opfer hier unter Zwang stand. Und ein Gutachten bescheinigte der Frau hohe Glaubwürdigkeit. Es erging ein Freispruch. Verteidigerin Iris Augendoppler überlegt eine Wiederaufnahme des Verfahrens gegen den ursprünglich Beschuldigten ...
Kronen Zeitung
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