Auch Antwort dauerte

Bescheid nach 65 Tagen: Posse um Facette reicher

Österreich
26.01.2021 18:23

Die Posse um einen Quarantäne-Bescheid, der 65 Tage nach der Corona-Erkrankung eintraf, hat eine neue Facette. Zwölf Tage nach Anfrage von krone.at antwortete jetzt das Covid-Beschwerde-Management der Stadt Wien (Magistratsabteilung 15): „In der Regel“ würde mit erkrankten Personen mündlicher Kontakt aufgenommen. Was aber nie der Fall war.

Die Vorgeschichte: „Krone“-Journalistin Conny Bischofberger infizierte sich in der Terrornacht Anfang November mit dem SARS-CoV-2-Virus. Bei 1450 bekam sie die Telefonnummer der Wiener Bezirksgesundheitsbehörde, man wünschte ihr alles Gute. Dort meldete sich Bischofberger, obwohl im SMS mit dem positiven Testergebnis stand, sie werde von den Behörden kontaktiert. Sie landete in Warteschlangen und auf Tonbändern. „Die Leitungen sind überlastet. Rufen Sie später an“, hieß es. Nach fünf Stunden gab die Erkrankte auf.

In ihrem Corona-Tagebuch, das die „Krone“-Journalistin am 22. November veröffentlichte, beschrieb sie die Zeit der Quarantäne und die Untätigkeit der Wiener Gesundheitsbehörde. Aus ganz Österreich meldeten sich Betroffene. Fazit: In den Bundesländern klappt das Corona-Management offenbar besser als in der Bundeshauptstadt. Dort wird weder reagiert noch kontrolliert.

Der offizielle Quarantäne-Bescheid flatterte Conny Bischofberger im Jänner, und zwar 65 (!) Tage nach dem positiven Testergebnis, ins Haus. Nicht mit der Schneckenpost oder einer Brieftaube, sondern per Mail. „Frau C. B. wird durch den Magistrat Wien abgesondert, dies vom 4. 11. 2020 bis einschließlich 14. 11. 2020.“, heißt es ihm „Absonderungsbescheid“ vom 12. Jänner. Den Erhalt des Bescheides solle sie bitte bestätigen.

Zwölf Tage nach Anfrage von krone.at eine Antwort
Bischofberger mailte: „Soll das ein Witz sein?“ Keine Antwort. Auf schriftliche Anfrage von krone.at - telefonisch war die Behörde zwei Tage lang nicht erreichbar - antwortete nun, zwölf Tage später, das MA-15-Covid-Beschwerdemanagement der Stadt Wien. „In der Regel“ würde mit erkrankten Personen telefonischer Kontakt aufgenommen und die Absonderung für den erforderlichen Zeitraum mündlich seitens der Behörde verfügt. Bei der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung dieses Absonderungbescheides könne es „bedauerlicherweise“ zu zeitlichen Verzögerungen kommen.

Kein Wort der Entschuldigung, dass die „zeitliche Verzögerung“ mehr als zwei Monate betrug. Oder der Selbstkritik, dass es auch keine mündliche Verfügung gab. „In der Hoffnung, mit diesem Schreiben zur Klärung Ihrer Fragen beigetragen haben“ und mit freundlichen Grüßen beschließt die Projektleiterin des Beschwerdemanagements das Schreiben. Jetzt stehen noch mehr Fragen im Raum.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele