Gingen nicht zum Arzt

Tochter (13) starb: Fünf Jahre Haft für Eltern

Niederösterreich
24.11.2020 10:26

Weil sie die chronische Bauchspeicheldrüsenentzündung ihrer 13 Jahre alten Tochter nicht behandeln haben lassen, sind die Eltern des Mädchens am Dienstag in Krems wegen gröblicher Vernachlässigung einer unmündigen Person mit Todesfolge erneut zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Die Erkrankung hatte im September 2019 den Tod der jungen Niederösterreicherin ausgelöst. Die Strafaussprüche sind noch nicht rechtskräftig.

Die Angeklagten standen am Dienstag bereits zum zweiten Mal in der Causa vor Gericht. Die Strafaussprüche vom 12. Februar - ebenfalls je fünf Jahre Haft - waren vom Obersten Gerichtshof (OGH) aufgehoben worden, was einen zweiten Rechtsgang notwendig machte. Grund für die Entscheidung des Höchstgerichts war under anderem, dass das angeführte Delikt im Urteil zu weit gefasst worden war. Der damalige Wahrspruch der Geschworenen war vom Höchstgericht allerdings bestätigt worden, womit der ursprüngliche Vorwurf des Mordes durch Unterlassung vom Tisch war.

Keine Behandlung aus religiösen Gründen
Das Ableben der 13-Jährigen aus dem Bezirk Krems am 17. September 2019 sorgte nach dem verzögerten Bekanntwerden für mediales Aufsehen. Grund dafür war, dass die Eltern eine Behandlung des Mädchens über längere Zeit hinweg aus religiösen Gründen unterlassen hatten. Als Mitglieder der evangelikalen Religionsgemeinschaft „Gemeinde Gottes“ vertraute das Duo auf Gott anstatt auf die Ärzte und zog Fasten und fortwährende Gebete für eine Heilung einer medizinischen Behandlung vor.

Im Rahmen der Verhandlung vom Dienstag kamen die beiden Beschuldigten nicht zu Wort. Während die Staatsanwältin aufgrund der „besonders grausamen Weise“ der Tatbegehung eine höhere Strafe als die im Februar verhängten fünf Jahre forderte, plädierte Verteidiger Rudolf Mayer für eine rationale Herangehensweise.

Reumütiges Geständnis als Milderungsgrund
Das Schwurgericht war sich bereits nach wenigen Minuten einig und entschied sich einmal mehr für fünfjährige Haftstrafen. Mildernd wurde nach Angaben der vorsitzenden Richterin der ordentliche Lebenswandel und das reumütige Geständnis der Beschuldigten vom Februar gewertet. Als erschwerend galten die Tatbegehung gegen einen nahen Angehörigen und der lange Tatzeitraum. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, Verteidiger Mayer erbat sich Bedenkzeit.

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