Eine Mutter im bayrischen Starnberg wurde vom Amtsgericht München zur Zahlung von fast 5000 Euro verurteilt, weil über den Internetanschluss der Familie urheberrechtlich geschütztes Material zum Download angeboten wurde. Die Mutter wies jede Schuld von sich, vermutete einen Hackerangriff und betonte, der familiäre PC sowie das Familien-WLAN würden von allen Familienmitgliedern genutzt. Doch das genügte dem Gericht nicht.
Der Fall war 2014 ins Rollen gekommen, weil eine von der Content-Industrie beauftragte Firma einen Tauschbörsen-Upload auf der IP-Adresse der Familie registrierte und beim Provider die Herausgabe des Namens erwirkte. Es folgte eine Klage, die durch mehrere Instanzen ging und nun mit einem Bußgeld von 1200 Euro sowie 3500 Euro Verfahrenskosten für die Mutter endet. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Der Vorwurf der Rechteverwerter: Über den PC der Familie sei eine Stunde lang der Film „Für immer Single“ zum Download angeboten worden. Die Mutter betonte vor Gericht, mit der Familie über das Thema Filesharing gesprochen und allen erklärt zu haben, dass man keine solche Software nutzen dürfe. Demnach sei am PC der Familie auch kein Filesharing-Programm installiert und nicht nachvollziehbar gewesen, wer da über den Internetanschluss der Familie etwas hochgeladen haben soll.
Gericht will vom Anschlussinhaber Namen hören
Die Mutter erklärte, sie könne nicht ausschließen, dass es sich um „einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff“ gehandelt habe. Das Gericht ließ das allerdings nicht gelten, wollte Namen hören: „Wird über einen Internetanschluss eine Rechtsverletzung begangen, trägt der Anschlussinhaber eine sekundäre Darlegungslast“, zitiert das IT-Portal Golem.de aus dem Urteil. Die Aussage der Mutter, alle Familienmitglieder hätten Zugriff, genüge hier nicht. Die Mutter müsse vielmehr nachforschen, wer den PC in der fraglichen Zeit genutzt habe.
Die Aussage, dass es sich nur um einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben kann, dürfte den Ausschlag gegeben haben.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Tatsächlich gab die Mutter an, zur fraglichen Zeit im Bett gewesen zu sein und geschlafen zu haben. Das Gericht vertritt allerdings die Auffassung, dass die Mutter trotzdem innerhalb der Familie nachforschen und ein Familienmitglied als Täter benennen hätte müssen. Der auf Internetthemen spezialisierte deutsche Rechtsanwalt Christian Solmecke: „Die Aussage, dass es sich nur um einen selbstständigen Datentransfer oder einen Hackerangriff gehandelt haben kann, dürfte den Ausschlag gegeben haben.“ Der Umstand, dass sich ein Hacker Zugriff auf einen Internetanschluss verschaffen könnte, genüge aus Sicht des Gerichts nicht, um der Darlegungslast und der Benennung des möglichen Täters zu entgehen.
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