Die Mobilfunker A1 und Drei drehen an der Preisschraube: Wie betroffenen Kunden in einem Schreiben mitgeteilt wird, verteuert A1 sowohl Festnetz- als auch Mobilfunktarife. Bei Drei wird unter anderem die jährliche Servicepauschale erhöht. A1-Kunden entsteht durch die einseitige Vertragsänderung ein Sonderkündigungsrecht.
Die Preiserhöhung bei A1 ist unter anderem im „LTE Forum“ Thema und tritt am 1. September in Kraft. Betroffene Kunden haben durch die einseitige Verteuerung ein Sonderkündigungsrecht, können also unabhängig von der Restvertragsdauer kündigen. Diese Möglichkeit besteht bis 31. August.
Teurere Tarife, schnellere Inflationsanpassung
Teurer werden die Festnetztarife Tik Tak Privat und A1 Festnetz Plus. Bei Erstgenanntem steigt die monatliche Gebühr auf 24,90 Euro, beim zweiten auf 22,90 Euro. Teurer werden auch die Mobilfunktarife B.free Talk, S und M sowie A1 Pur SIM Pur, A1 Easy-SIM S, M und Xcite sowie der Tarif A1 Go! S SIM Pur. Detaillierte Infos zu den neuen Preisen finden A1-Kunden auf dieser Website: a1.net/preise-neu.
Bei vielen der genannten Tarife hat A1 außerdem die Schwelle für die Indexanpassung gesenkt. Das bedeutet, dass die Tarife künftig schneller verteuert werden, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) eine gewisse Schwankungsbreite überschreitet. Früher nahm A1 hier einen Wert von zwei Prozent zum Anlass für Preiserhöhungen, künftig genügt bei den meisten der genannten Tarife ein Prozent für eine Erhöhung.
Drei erhöht Servicepauschale und Aktivierungsgebühr
Neben Marktführer A1 erhöht auch Drei einige Preise. So hat man die jährliche Servicepauschale laut „LTE Forum“ von 25 auf 27 Euro erhöht und folgt damit den Rivalen A1 und Magenta. Auch die Aktivierungsgebühr für Neukunden steigt um 90 Cent auf 69,90 Euro. Beim Handykauf verrechnet Drei neuerdings drei Euro Urheberrechtsabgabe direkt dem Kunden. Rivale Magenta (vormals T-Mobile) tut dies bereits seit 2016, A1 weist die Urheberrechtsabgabe nicht gesondert aus.
Bei Vertragsverlängerungen werden bei Drei künftig 20 Euro fällig, wenn der Kunde im Zuge der Verlängerung auch ein neues Handy vom Mobilfunker erhält. Das begründet man bei Drei damit, dass man Kosten durch die Software-Pflege der Geräte habe. Weil die Preiserhöhungen bei Drei nur für Neukunden bzw. bei einer Vertragsverlängerung schlagend werden, entsteht Drei-Kunden kein Sonderkündigungsrecht.
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