Deutsche Corona-App

Datenschutzbeauftragter fordert Verbesserungen ein

Digital
17.06.2020 13:52

In Deutschland ist der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber insgesamt zufrieden mit der am Dienstag veröffentlichten Corona-Warn-App des Bundes, sieht aber noch Verbesserungsbedarf bei einzelnen Punkten.

Die allermeisten Labore, die im Rahmen der App-Nutzung Corona-Tests vornehmen, müssten zur Verifizierung der Daten die dafür vorgesehene Hotline nutzen, und könnten dies nicht auf elektronischem Wege machen, sagte Kelber am Mittwoch in Berlin.

Diese Hotline sei aber eine Schwächung des an sich guten Systems der Pseudonymisierung, kritisierte der Datenschutzbeauftragte. Er sieht hier auch ein „Einfallstor“ für falsche Daten, die Fehlalarme erzeugen könnten. Die Hotline müsse daher so schnell wie möglich überflüssig gemacht werden.

Infizierte erhalten QR-Code oder TAN
Bei der Corona-App ist vorgesehen, dass positiv Getestete einen QR-Code des Labors erhalten und mit dem Smartphone einscannen. Alternativ bestätigt auch eine Telefon-Hotline die Infektion, was dann über eine TAN in die App eingetragen werden kann. Hier sieht Kelber die Schwachstelle.

Kritik am Vertrieb via App und Play Store
Der Datenschutzbeauftragte betonte zudem, dass er den Vertrieb der App über die Stores von Apple und Google kritisch sehe. Es bestehe die Gefahr, dass es zu Updates oder Veränderungen komme, die nicht geprüft wurden, sagte der Datenschutzbeauftragte. „Wir hätten uns gewünscht, dass die Distribution über direkte, geschützte Installationen stattfindet.“

„Gute datenschutzrechtliche Architektur“
Bei der Erstellung der App sei aber eine „gute datenschutzrechtliche Architektur verwendet worden, der Prozess der Entwicklung sei “beispielgebend„, lobte Kelber die neue Anwendung. Er warnte aber etwa Betreiber von Restaurants davor, von Gästen die Nutzung der App zu fordern. Sie würden damit Einblick in eine Anwendung verlangen, die gesundheitsbezogene Daten verarbeitet. “Das steht ihnen nicht zu„, betonte Kelber.

Er hält eine gesetzliche Regelung zur Nutzungsbegrenzung, wie es etwa Grüne und Linke befürworten, nicht für erforderlich. “Man kann diese App betreiben ohne ein Begleitgesetz", sagte er.

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