Startet diese Woche

Datenschutz-Debatte um deutsche Corona-Warn-App

Digital
15.06.2020 08:27

Die deutsche Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat Datenschutz-Bedenken gegen die Corona-App zurückgewiesen, die bei unseren Nachbarn diese Woche an den Start geht. Für die Anwendung „gelten die allgemeinen Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung ohne Wenn und Aber“.

Alle datenschutzrechtlichen Fragen seien bei der App abgedeckt, sagte Lambrecht, die auch für den Verbraucherschutz zuständig ist, der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. Forderungen der FDP, Grünen und Linkspartei nach einem Gesetz für die App erteilte Lambrecht eine Abfuhr. Die Bundesregierung habe sich für „völlige Transparenz“ bei der Anwendung entschieden und alle Codes offengelegt, betonte sie. Die Ministerin äußerte die Hoffnung, dass die App „von möglichst vielen genutzt wird“.

Auch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) warb dafür, dass möglichst viele Bundesbürger die Corona-App herunterladen. Die Anwendung sei „kein Allheilmittel, aber sie ist ein wichtiges Instrument, um Infektionsketten zu brechen“, sagte er in der ARD-Sendung „Bericht aus Berlin“. Spahn machte deutlich, dass er große Hoffnung in die App setzt. Diese werde derzeit noch abschließend geprüft. „Die Ergebnisse sind vielversprechend“, betonte der Gesundheitsminister.

Bluetooth-Kontakte werden protokolliert
Die Corona-Funktion für Smartphones soll voraussichtlich am Dienstag lanciert werden. Mit Hilfe der Bluetooth-Technologie soll die App aufzeichnen, wann und wie lange sich jemand in der Nähe eines anderen Smartphone-Nutzers aufgehalten hat, der auf seinem Gerät ebenfalls diese Anwendung aktiviert hat. Infiziert sich jemand mit dem Coronavirus, kann er über die App anonym diejenigen informieren, die sich durch ihre Nähe zu ihm angesteckt haben könnten.

Die Daten sollen anonymisiert und dezentral verarbeitet werden. Die Kontaktpersonen sollen sich dann in Quarantäne begeben können, damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet. Lambrecht hob hervor, dass die Nutzung der App freiwillig sei und diese auch jederzeit wieder gelöscht werden könne. Auch werde es keine Vorzüge oder Belohnungen für jene Bürger geben, welche die Corona-App nutzen. Ebenso wolle die Bundesregierung keine Nachteile für jene Bürger, welche die App nicht nutzen - wie etwa Zugangsverbote in Restaurants.

In Österreich gibt es mit der „Stopp Corona“-App des Roten Kreuzes bereits seit einigen Wochen ein vergleichbares Kontakttagebuch. Auch hierzulande ging der Start der App mit einer Datenschutzdebatte einher.

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