Seit Anfang 2009 ist der "eiPOTT" des Aschaffenburger Designers Michael Neubauern bei koziol im Sortiment. Nachdem es Apple nicht gelungen war, die Herstellung und den Vertrieb des Produktes generell zu verbieten, habe es der Konzern nun im dritten Anlauf geschafft, eine einstweilige Verfügung gegen die Verwendung des Namens "eiPOTT" für den Eierbecher zu erwirken, teilte koziol auf seiner Website mit (siehe Infobox). Offenbar stelle der Eierbecher eine "gravierende Gefahr für die Marke Apple dar", spottete der Eierbecher-Hersteller.
Begründet wird der Vorgang vom Hanseatischen Oberlandesgericht mit einer möglichen Verwechslungsgefahr des Eierbechers mit dem iPod von Apple. In erster Linie stütze man sich dabei auf die klangliche Zeichenähnlichkeit und die schwerwiegende Tatsache, dass sich koziol den Umstand zunutze mache, "dass in der deutschen Sprache zwei Substantive – hier 'ei' und 'Pott' – praktisch beliebig miteinander verbunden werden können."
Die Richter gestehen der Namensgebung zwar zu, sie sei "eine witzige Idee und man muss auch erst mal darauf kommen. Eine humorvolle oder parodistische Auseinandersetzung vermag der Senat aber nicht erkennen". Deshalb könne man den Aspekt der Kunstfreiheit auch nicht gelten lassen. Zudem handele es sich bei dem Begriff "eiPOTT" um ein Kunstwort, das keinen klaren Sinngehalt habe und sowieso für Eierbecher "nicht üblich" sei, so das Gericht.
Aus "eiPOTT" wird "Pott"
Das Familienunternehmen aus dem Odenwald will nun im Hauptsacheverfahren grundsätzlich klären lassen, ob diese Ansprüche überhaupt berechtigt sind, wie die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" am Dienstag unter Berufung auf eine koziol-Sprecherin berichtete. In der Zwischenzeit ändert der Hersteller den Namen: Der Eierbecher wird künftig lediglich "Pott" heißen.
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