Wird nachgeschärft?

„Vermummungsverbot“: Kein gleiches Recht für alle

Medien
10.04.2019 12:25

Im Ministerrat hat die Regierung am Mittwoch das Ende der völligen Anonymität in den sozialen Medien beschlossen. Wer einen Kommentar absetzen will, muss sich künftig vorher registrieren, vollständig mit Name und Adresse - damit die Behörden, im Fall der Fälle, Hassposter ausforschen können. Das Recht gilt in diesem Fall aber nicht für alle gleich: Einschlägige Plattformen wie unzensuriert.at oder kontrast.at dürften ungeschoren davonkommen - sofern die Regierung hier nicht nachschärft.

ÖVP und FPÖ vergleichen ihr Gesetz, das sie „digitales Vermummungsverbot“ getauft haben, mit dem Straßenverkehr: „Sichtbar ist eine Nummer oder ein Wunschkennzeichen. Bei Verstößen kann jedoch der Fahrzeughalter ausgeforscht und belangt werden.“

Im Internet sieht das grundsätzlich folgendermaßen aus: Wer etwas postet, muss sich registrieren, der Kommentar darf weiterhin unter einem Pseudonym erscheinen.

„Relativ leicht machbar“
Medienminister Gernot Blümel (ÖVP) geht davon aus, dass die Registrierung der Nutzer - sie müssen den Betreibern der Internet-Plattformen künftig mit Namen und Adresse bekannt sein - „durch die technischen Möglichkeiten, die es am Markt gibt, relativ leicht machbar“ sein werde. Möglich wäre etwa eine Zwei-Faktor-Authentifizierung mittels SMS-Code-Bestätigung, weil ja auch die Nutzer von Telefonwertkarten mittlerweile namentlich bekannt sein müssen.

IT-Riesen brauchen Zustellbevollmächtigten
Türkis-Blau will vor allem die großen Online-Plattformen in die Pflicht nehmen. Facebook, Twitter & Co. brauchen künftig einen sogenannten Zustellbevollmächtigten in Österreich. Also eine Ansprechperson, die unverzüglich erreicht werden kann - etwa ein eigenes Büro oder eine zuständige Anwaltskanzlei.

„Jemand, der haftbar und auch klagbar ist“, heißt es aus dem Büro von Blümel. Dieses Detail hat sich Österreich von Deutschland abgeschaut. Bei Verstößen gegen das neue Gesetz drohen durchaus saftige Strafen in der Höhe bis zu 500.000 Euro.

Kleinere Plattformen ausgenommen
Vom digitalen Vermummungsverbot ausgenommen sind jedoch Plattformen mit weniger als 100.000 registrierten Nutzern oder einem Jahresumsatz geringer als 500.000 Euro - um Start-up-Gründungen nicht zu behindern, wie Minister Blümel betont. Das bedeutet aber auch, dass Angebote wie etwa die FPÖ-nahe Website unzensuriert.at, auf denen teils offen gehetzt wird, oder auch die Seite kontrast.at, hinter der der SPÖ-Parlamentsklub steht, ungeschoren davonkommen.

Noch Zeit für Korrekturen
Bereits am Mittwoch startet die Begutachtung, nach vier Wochen werden wohl noch Korrekturen vorgenommen. Der Beschluss im Nationalrat soll im Herbst fallen.

Kronen Zeitung/krone.at

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