28.01.2019 14:51 |

Laut „Addendum“

Durchleuchtete Post Surf-Vorlieben der Kunden?

Vor kurzem ist die Post ins Gerede gekommen, weil sie die Parteizugehörigkeit ihrer Kunden berechnet und danach sortierte Adressen verkauft hat. Nun stellt sich laut der Rechercheplattform „Addendum“ heraus, dass die Post zusammen mit einem Partnerunternehmen auch das Surfverhalten der Österreicher ausgewertet und gezielte Werbung ermöglicht haben soll. Stimmen die Vorwürfe, dürfte die Post die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verletzt haben. Doch die Partnerfirma, welche die Daten verarbeitet hat, ortet keine juristischen Probleme und sieht die Partnerschaft mit der Post falsch interpretiert.

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Laut „Addendum“ hat die Agentur Twyn Group im Online-Shop von Partnerunternehmen Cookies gesetzt - kleine Programme, die das Surf-Verhalten von Usern speichern. Die Nutzer hatten für ihre Einkäufe auch ihre Adressen hinterlegt.

Surf-Vorlieben mit Post-Datensatz abgeglichen?
Das Wissen über das Surf-Verhalten der Nutzer sei dann mit dem Datensatz der Post abgeglichen worden, der auch die Adresse enthielt. Damit konnte die Post Werbekunden gezielt Adressen anbieten, bei denen auch das Online-Surfverhalten bekannt war, schreibt die Rechercheplattform „Addendum“. Wer beispielsweise auf der Seite einer bestimmten Autofirma gesurft hatte, konnte dann gezielt von dieser Autofirma mit Werbung beschickt werden.

Die Post bestätigte auf Nachfrage, dass es so ein Produkt gegeben habe und dass es nach den „Addendum“-Recherchen eingestellt worden sei, „um Kunden und Mitarbeiter zu schützen“. Schuld an Datenschutzproblemen sei aber der Partner Twyn - der sich wiederum keiner Schuld bewusst ist und seine Geschäftspraxis als juristisch stichhaltig bezeichnet.

Twyn Group diente Post als Adressverlag
„Es handelt sich hierbei um ein Produkt der Twyn Group, das von der Post im Reselling verkauft wird - Twyn Group agiert dabei als Adressverlag laut Gewerbeschein. Insbesondere ist die Behauptung falsch, dass durch den Abgleich der Tracking-Daten mit den Daten der Post eine namentliche Zuordnung der Personen möglich wird. Die namentliche Zuordnung der Cookie-Daten zu Personen findet bei Twyn und deren Partnern statt. Die Behauptung, dass die Post dadurch gegen die DSGVO verstoßen würde, ist daher ebenfalls falsch. Die Post ist Vertriebspartner der Twyn für diese Daten und hat mit der Datenerhebung nichts zu tun“, heißt es in einer Stellungnahme der Post. 

Beim Datenverarbeiter Twyn wehrt man sich gegen die durch „Addendum“ erhobenen Vorwürfe. Weder Post noch Twyn würden Werbetreibenden Online-Nutzerdaten anbieten oder verkaufen, der ganze Vorgang sei juristisch hieb- und stichfest, heißt es in einer ausführlichen Stellungnahme des Unternehmens. Die Datensätze über das Surf-Verhalten habe man nie an die Post weitergegeben, sie diene Twyn lediglich als "Vertriebspartner.

Bei der Rechercheplattform sieht man das anders. „Die Österreichische Post soll den Werbepartnern angepriesen haben, dass der Online-User namentlich zugeordnet werden kann. Damit würde die Post personenbezogene Informationen verkaufen - und somit wie bei den Parteiaffinitäten gegen die Datenschutzgrundverordnung verstoßen. Durch die Verwendung des Cookies hebt das Unternehmen die Anonymität der eigenen Kunden im Netz auf“, schreibt „Addendum“. Die deutsche Post habe ein zwar ähnliches Produkt, bei diesem würden aber einige Haushalte zusammengefasst, sodass keine Personalisierung möglich ist.

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