Laut Handelsgericht

27 von 29 AGB-Klauseln bei Sky laut Urteil illegal

Digital
08.10.2018 10:36

27 von 29 beanstandeten Vertragsbestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Pay-TV-Anbieters Sky sind gesetzwidrig. Das geht aus einem - nicht rechtskräftigen - Urteil des Handelsgerichts Wien hervor, das damit einer Klage des Vereins für Konsumenteninformation im Auftrag der Arbeiterkammer OÖ recht gab.

Das Gericht beanstandete, dass ältere Verträge nach Ablauf der Mindestbindung lediglich alle zwölf Monate gekündigt werden können. Das sei gröblich benachteiligend.  Unzulässig fand das Gericht auch die Bestimmung, dass Kunden einen Leihreceiver oder eine Smart Card innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende auf eigene Kosten und Gefahr zurücksenden müssen. Machen sie das nicht ordnungsgemäß, sollen sie Schadenersatz leisten.

Auch die Geschäftspraxis bei telefonischer Kundenwerbung beurteilte das Gericht als rechtswidrig. Sky hält die Gesetzesbestimmung, dass telefonisch angebahnte Verträge über Dienstleistungen vom Kunden nochmals schriftlich bestätigt werden müssen, nicht ein. Es geht davon aus, dass die Regel nicht anwendbar ist.

 krone.at
krone.at
Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.

(Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)
Kreuzworträtsel (Bild: krone.at)
(Bild: krone.at)



Kostenlose Spiele