Schwammiges Regelwerk

Kennen Sie Ihre Hausordnung?

Wohnkrone News
17.09.2018 09:45

Irgendwo, am Schwarzen Brett in Ihrem Stiegenhaus, hängt ein unscheinbarer Zettel aus, an dem Sie wahrscheinlich schon tausend Mal vorbeigelaufen sind, ohne ihn zu beachten: Die Hausordnung. Hand aufs Herz - haben Sie die schon einmal von A bis Z durchgelesen?

Die Hausordnung enthält Regeln, die das Zusammenleben der lieben Nachbarn erleichtern sollen. Es handelt sich um eine Sammlung privatrechtlicher Vorschriften, die für die Benutzung des Gebäudes erlassen wurden. Hoffentlich halten sich alle daran - rechtlich ist die Sache nämlich etwas schwammig.

Alte und neue Regeln
Manche der Aushänge enthalten Punkte, die hoffnungslos veraltet sind - wenn es etwa darum geht, die Zeiten fürs Teppichklopfen zu regeln oder das Putzen der Schuhe auf dem Gang zu unterlassen.

Anderswo präsentieren sich die Regularien ganz auf Höhe der Zeit. Die offizielle Hausordnung von Wiener Wohnen etwa, die in allen Gemeindebauten gilt, ist ein professionell gemachtes Pflichtenheft mit vielen bunten Fotos und zeitgemäßen Texten, die freundlich aber bestimmt formuliert sind. Darin geht es um das Einhalten von Ruhezeiten, das richtige Trennen von Müll oder das Sauberhalten der Gemeinschaftsräume.

Welche Konsequenzen?
Inhaltlich ähneln sich viele Hausordnungen, egal welcher Vermieter bzw. welche Hausverwaltung dahintersteht. Es gibt auch kein Gesetz, das Vermietern vorschreibt, überhaupt eine Hausordnung aufzustellen (in den meisten Mehrparteienhäusern existiert trotzdem eine). Dort wo keine Hausordnung vereinbart wurde, gelten die sogenannten ortsüblichen Regeln.

Wer sich nicht daran hält, hat nur in seltenen Fällen ernste Konsequenzen (z.B. die Kündigung) zu befürchten. Die Hausordnung ist also nicht viel mehr als ein gut gemeintes Wunschkonzert. Rechtlich zwingender ist jedenfalls der Mietvertrag, in dem ja ebenfalls die wesentlichen Pflichten des Mieters aufgelistet sind.

Das geht gar nicht
Ganz allgemein gilt: Eine Hausordnung darf nicht gegen geltendes Recht verstoßen oder den Mieter in seinem Persönlichkeitsrecht einschränken. Ein Vermieter darf Mietern beispielsweise nicht grundsätzlich verbieten, in der Wohnung zu musizieren. Auch Tierhaltung ist nicht generell zu verbieten - Käfigtiere wie Meerschweinchen oder Hamster sind in jedem Fall erlaubt. Nicht zulässig sind überdies Besuchs- bzw. Übernachtungsverbote, das Untersagen von Kinderlärm oder ein generelles Bade- und Duschverbot nach 22 Uhr. Auch darf ein Vermieter die Hausordnung nicht willkürlich ändern.

Hausverwaltung machtlos
Wenn ein Nachbar Probleme macht, wenden sich genervte Mitbewohner zunächst meist an die Hausverwaltung. Diese möge die (mutmaßlichen) Verletzungen der Hausordnung umgehend ahnden und den „Störenfried“ mit entsprechenden Sanktionen in die Schranken weisen.

In der Praxis ist das aber nicht so einfach. Rechtlich kann die Hausverwaltung in den meisten Fällen nicht viel mehr tun, als Mahnbriefe abzuschicken. Das geschieht häufig auch. Ernsthafte Konsequenzen sind allerdings nur dann zu erwarten, wenn seitens des Beschuldigten eine Mietvertragsverletzung vorliegt.

Wenn man sich nach 22 Uhr durch zu laute Musik aus der Nachbarwohnung belästigt fühlt, besteht natürlich auch die Möglichkeit, die Polizei zu rufen. Die Beamten werden die Situation vor Ort einschätzen und dann - ebenso wie eine Hausverwaltung - bemüht sein, zwischen den Parteien zu vermitteln.

In letzter Konsequenz aber läuft ein Streit zwischen Nachbarn immer auf ein nervenaufreibendes, kostspieliges Verfahren vor Gericht hinaus. Gut, wenn sich die Sache anders - und ganz zivilisiert - regeln lässt.

Günther Kralicek, wohnkrone.at

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