Ob Probleme bei Bankgeschäften, Streitigkeiten über Strom, Gas oder Errichtung von Fertigteilhäusern oder Probleme mit Internetprovidern: In den vergangenen beiden Jahren wurden insgesamt 12000 Beschwerden von Konsumenten an eine der acht außergerichtlichen Streitbeilegungsstellen gewandt.
Die acht staatlich anerkannten Schlichtungsstellen vollziehen das von der EU vorgegebene Modell einer niederschwelligen Rechtsdurchsetzung für Konsumenten. Es handelt sich m die E-Control, die RTR Telekom, die RTR Post, die Agentur für Passagierrechte (APF), die Bankenschlichtung, den Internet-Ombudsmann, die Ombudsstelle Fertighaus und die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte.
Einigungsquoten fallen unterschiedlich aus
75 Prozent der Beschwerden wurden behandelt, Ablehnungen erfolgten in erster Linie wegen Unzuständigkeit der betreffenden Stellen. Die Einigungsquoten waren unterschiedlich: Bei den vier Stellen, die eine Mitwirkungspflicht der Unternehmen gesetzlich vorsehen (E-Control, RTR Telekom, RTR Post und APF) lagen sie zwischen 70 und 90 Prozent. Bei den anderen betrugen sie 50 bis 60 Prozent. Konsumentenschutzministerin Beate Hartinger-Klein (FPÖ) appellierte an alle Unternehmen, die Chancen eines außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens noch stärker zu nützen
Die gesetzliche Verfahrensdauer von maximal 90 Tagen wurde mit durchschnittlich 40 Tagen deutlich unterschritten.
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