Hohe Strafen

Drohnen: „Rechtliche Lage in Österreich ist tough“

Elektronik
13.04.2018 08:33

Drohnen sind längst mehr als ein Spielzeug, denn sie werden auch gewerblich eingesetzt. Oft können die unbemannten Flugobjekte klassische Arbeiten schneller, effizienter und ohne das Risiko für Personenschäden erledigen. Doch die gesetzlichen Auflagen sind hoch - wer dagegen verstößt, dem drohen saftige Strafen.

„Wir sehen unsere Drohnen als Werkzeug,“ sagt Philipp Knopf, Geschäftsführer von Skyability. Sein Unternehmen bietet verschiedene Dienstleistungen an, bei denen unterschiedliche Drohnen zum Einsatz kommen. Das Equipment reicht für das Fotografieren von Windkraftanlagen, aber auch zur Vermessung ganzer Städte.

Sogenannte Orthofotos mit einem Laserscanner hätten eine solche Genauigkeit, dass man eine Zwei-Euro-Münze auf einem mehrere Hektar großen Areal erkennen könne. Ebenso kommen Drohnen mit Wärmebildkameras zum Einsatz. So kann bei großen Solaranlagen mit wenig Aufwand festgestellt werden, welche Zellen defekt sind und ausgetauscht werden müssen.

„Rechtliche Situation ist tough“
Drohnen
-Flüge sind aber nicht immer und überall möglich. „Die rechtliche Situation in Österreich ist tough“, so Knopf im Rahmen des von der Wirtschaftskammer veranstalteten E-Days am Donnerstag. Er empfiehlt lieber einen professionellen Dienstleister zu suchen, anstelle rechtliche Konsequenzen zu befürchten.

Denn wird das Luftfahrtsgesetz verletzt, können Strafen bis zu 22.000 Euro auf den Drohnen-Piloten zukommen. Um sich mit dem Flugverhalten vertraut zu machen und die rechtlichen Grundlagen zu erlernen, empfehlen Hannes Fischler und Dominique Niederkofler von Air&More, Trainingskurse zu besuchen. Die Anbieter der ersten Drohnenversicherung Österreichs haben dafür ein eigenes Online-Portal geschaffen, in das sich jeder Anbieter kostenlos einschreiben kann.

EU-weite Regelung sieht Lockerungen vor
Da es keine internationalen Bestimmungen für den Betrieb von Drohnen gibt, arbeitet die Europäische Agentur für Flugsicherheit derzeit an einer EU-weiten Regelung. Laut einem Vorschlag soll das zulässige Gesamtgewicht von bewilligungsfreien „Spielzeug-Drohnen“ statt 250 Gramm derzeit in Österreich bis zu ein Kilogramm betragen dürfen.

Außerdem soll die maximale Flughöhe statt 30 Meter bis zu 50 Meter betragen dürfen. Ein dauerhafter Sichtkontakt wird aber weiterhin verpflichtend sein. Zusätzlich müssen alle Drohnen in dieser Kategorie mit einem Geofencing-System ausgestattet werden. So soll sich die Drohne automatisch an festgelegte Sperrzonen halten.

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