Verbot in Deutschland

GPS-Tracker mit Abhörfunktion müssen dran glauben

Elektronik
09.04.2018 09:29

Nach der smarten Puppe „Cayla“ - krone.at berichtete - geht die deutsche Bundesnetzagentur jetzt gegen den Verkauf von GPS-Trackern mit sogenannter Monitorfunktion vor. Weil diese ihre Nutzer unerlaubt abhören könnten, forderte die Behörde dazu auf, entsprechende Geräte zu zerstören.

Immer häufiger werden GPS-Tracker zum Orten von Personen eingesetzt, oft auch von Kindern. Wenn diese zugleich über ein Mikrofon verfügen und mit ihnen Gespräche unbemerkt mitgehört werden können, handelt es sich um eine verbotene Sendeanlage“, erläutert Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Damit die Privatsphäre der Träger und der Umgebung der Ortungsgeräte geschützt wird, ziehen wir diese aus dem Verkehr.“ Nutzer entsprechender Tracker mit Monitor- oder Mithörfunktion in Deutschland sind dazu aufgefordert, „das Gerät zu vernichten und einen Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden“.

Die Anwendungsbereiche der Ortungsgeräte reichen von der privaten Nutzung zur Standortbestimmung von gestohlenen Fahrzeugen oder entlaufenen Haustieren bis hin zur geschäftlichen Nutzung durch Einbau in Firmenfahrzeuge oder LKW-Flotten. Auch in Schultaschen für Kinder halten solche Tracker immer häufiger Einzug. Zusätzlich zur Ortungsfunktion verfügen manche über eine Abhörfunktion, die sich per App oder SMS-Befehl aus der Ferne aktivieren lässt und es anschließend erlaubt, Gespräche unbemerkt abzuhören. Diese Abhörfunktion könne grundsätzlich jeder aktivieren, der Kenntnis von der Telefonnummer der SIM-Karte des Trackers habe, erläuterte die Bundesnetzagentur.

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