Premier feiert Sieg
Die vier verantwortlichen Betreiber der Online-Tauschbörse wurden wegen Verletzung des Urheberrechts im April in erster Instanz zu je einem Jahr Haft und Schadensersatzzahlungen von umgerechnet 2,7 Millionen Euro an Film- und Musikkonzerne verurteilt. Das Urteil galt auch international als richtungsweisend in der Auseinandersetzung um kostenlose Internet-Raubkopien von Filmen, Musik und Computer-Software.
Nach dem ersten Prozess betrieben die vier Verurteilten erfolglos die Annullierung des Urteils wegen Befangenheit des Gerichtsvorsitzenden. Auch dieser gehörte einer Organisation zur Bewahrung des Urheberrechts an. Ursprünglich sollte das Berufungsverfahren am 13. November eröffnet werden.
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