Bezirksvertretungswahl
Die Verfügung erging der BBC zufolge an einen anonymen Twitterer, der in der Kurzmitteilung aufgefordert wurde, seine wahre Identität preiszugeben und nicht länger unter dem Namen eines bekannten britischen Rechtsanwalts und Bloggers Mitteilungen zu verfassen. Dessen Urheberrechte würde dem "Schreiben" nach dadurch verletzt.
Dass gerichtliche Verfügungen nicht persönlich und beispielsweise per Fax oder E-Mail zugestellt werden, ist nach britischem Recht möglich. Nun habe der oberste Gerichtshof auch den Versand via Twitter erlaubt, so die BBC. In Australien hatte man sich erst kürzlich in einem ähnlichen Fall des Social Networks Facebook bedient.
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