Aus der Traum

Erste Hausverlosung abgesagt

Steiermark
04.09.2009 14:36
Was anfangs so vielversprechend klang, ist zum Misserfolg des Jahres geworden: Die Hausverlosungen – ein Glücksspiel-Import aus England – sind gefloppt, nur zwei Villen wurden an den Mann oder die Frau gebracht. Jetzt haben auch die steirischen Pioniere aus St. Georgen an der Stiefing aufgeben. Stefanie Werger hofft noch, hat ihre Aktion aber verschoben...

Wir haben damals groß berichtet: Ein Ehepaar aus St. Georgen an der Stiefing (im Bild vor dem Haus) kündigte – animiert durch eine Kärntner Villenbesitzerin – an, sein Traumanwesen zu verlosen: Landhaus, Stallgebäude, Wald und Reitplatz zum Ticket-Preis von nur 65 Euro.

Plötzlich hatte jeder was zu verlosen
So etwas hatte es noch nie zuvor in der Steiermark gegeben. "Wir waren die Ersten", erzählt Hausbesitzerin Cordula Aichbauer, "und hundert andere haben's uns dann nachgemacht. Leider." Denn plötzlich hatte jeder etwas zu verlosen: ein Gasthaus, ein Schloss, sogar ein Bordell. Blitzschnell war der Markt gesättigt, das Glücksspiel kein Thema mehr.

Landhaus wird jetzt vermietet
Die weiß-grünen Lotterie-Pioniere bekamen das zu spüren. "Etwa 9.000 Lose hätten wir verkaufen müssen, es haben sich aber nur 7.000 Bewerber gemeldet. Das war eindeutig zu wenig." Ergo: Aktion abgeblasen – "jetzt wollen wir unser Landhaus vermieten", sagt Aichbauer.

Werger reduzierte Anzahl der Lose
Nicht viel besser soll's Steffi Werger mit ihrem Heim mit Garten gehen: Die Verlosung wurde auf 5. Oktober verschoben, die Anzahl der Tickets von 16.999 auf 14.500 reduziert. "Drückt mir die Daumen, dass es klappt", schreibt die Sängerin auf ihrer Homepage.

16 Euro pro Los werden einbehalten
Kommt ihr Glücksspiel nicht zustande, wird der Lospreis zwar rücküberwiesen, allerdings eine Bearbeitungsgebühr von 16 Euro einbehalten. Macht bei 10.000 Losen immerhin 160.000 Euro, die sie  wiederum für die korrekte Abwicklung aufwenden muss...

Daten und Fakten

  • Kommt es zur Verlosung von Immobilien, muss zuerst das Finanzministerium seinen Sanctus dazugeben. Grundsätzlich dürfen Privatpersonen solche Aktionen starten, es muss aber zuerst geprüft werden, ob nicht ein "unternehmerisch veranstaltetes Glücksspiel" zugrunde liegt.
  • Wird ein Haus verlost, bekommt es der Glückliche zum reinen Lospreis. Die anderen Teilnehmer gehen leer aus. Wird eine Verlosung gestoppt, erstatten (seriöse) Anbieter den Kaufpreis der Tickets – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr – zurück.
  • Fast 180 Immobilien findet man mittlerweile auf der Homepage alleverlosungen.at (Link in der Infobox). Viele Aktionen werden immer wieder verschoben.

von Gerald Schwaiger, "Steirerkrone"

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