Laut Volkszählung aus dem Jahr 2001 haben die Zeugen Jehovas rund 23.000 Anhänger in Österreich und sind damit die fünftgrößte Glaubensgemeinschaft im Land. Grundlage ihrer Lehre ist der aus der Bibel abgeleitete "Plan Gottes mit der Menschheit". Dem "allmächtigen Gott und Schöpfer" Jehova oder Jahwe, sind seine Zeugen zu unbedingtem Gehorsam verpflichtet. Als "wahre Christen" müssen sie Zeugnis für ihren Gott ablegen und die Botschaft von seinem Königreich predigen.
Bekannt sind die Zeugen Jehovas vor allem wegen ihrer stark ausgeprägten Missionstätigkeit, bei der sie von Haus zu Haus ziehen und ihre Zeitschriften "Der Wachtturm" und "Erwachet!" an den Mann bringen wollen. Finanziert werden die Zeugen Jehovas mit - nach eigenen Angaben freiwilligen - Spenden.
Rauchen und Bluttransfusionen nicht erlaubt
Der Glaube greift in allen Bereichen stark in das Leben der Anhänger ein. So ist es beispielsweise laut der offiziellen Website "watchtower.org" nicht erlaubt, zu rauchen: "Es mag einem sehr schwer fallen, diese Gewohnheiten aufzugeben. Aber um Jehova zu gefallen, muß man es tun". Aufmerksamkeit erregen die Zeugen Jehovas auch medial immer wieder wegen der Ablehnung von Bluttransfusionen, was mitunter lebensbedrohlich sein kann.
Gegründet wurde die Gemeinschaft von dem US-Amerikaner Charles Taze Russell Ende des 19. Jahrhunderts als Verlagsgesellschaft der Bibelforscher. 1911 kam Russell erstmals für einen Vortrag nach Wien. Regelmäßige Vorträge gab es ab 1921, ein Jahr später wurde die Tätigkeit auf andere österreichische Städte ausgedehnt.
Während des Hitler-Regimes verfolgt
Im Jahr 1938 gab es in Österreich 550 aktive Zeugen Jehovas. Wegen der Verweigerung des Hitlergrußes und des Wehrdienstes kam es zu Verfolgungen durch das Hitler-Regime, etwa ein Viertel der Anhänger der Glaubensgemeinschaft wurde getötet. Nach dem Krieg nahmen die Zeugen Jehovas ihre organisierte Tätigkeit wieder auf.
Den ersten Antrag auf Anerkennung als Religionsgesellschaft stellten die Zeugen Jehovas 1978. Mehrere Anträge folgten und scheiterten. Alle innerstaatlichen Rechtsmittel verhalfen der Gemeinschaft nicht zum Erfolg, weshalb sie eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einbrachte. Im Juli des Vorjahres entschieden die Richter dort, dass die österreichischen Behörden die in der Menschenrechtskonvention festgeschriebene Religionsfreiheit verletzt haben.
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