Anwalt warnt:

Wer WhatsApp nutzt, tritt Rechte an US-Firma ab

Web
23.05.2014 09:57
Der kürzlich von Facebook übernommene Messaging-Dienst WhatsApp wird von deutschen Konsumentenschützern kritisiert. Stein des Anstoßes sind die AGB des kalifornischen Unternehmens. Darin nimmt sich WhatsApp Rechte heraus, die über das Notwendige hinausgehen. Selbst die Rechte an via WhatsApp versandten Bildern treten die Nutzer an die US-Firma ab, warnt ein Rechtsanwalt, der sich intensiv mit den Geschäftsbedingungen befasst hat. In Deutschland wird nun eine Klage angestrebt.

Der Messaging-Dienst WhatsApp hat eine beachtliche Erfolgsgeschichte hinter sich. Seit seiner Gründung vor fünf Jahren konnte der Dienst fast eine halbe Milliarde Nutzer auf der ganzen Welt für sich gewinnen und zum Marktführer für internetbasierte Kurznachrichtendienste avancieren. Der Erfolg des Dienstes brachte zuletzt selbst Facebook in Bedrängnis. Vor allem junge Nutzer kehrten dem sozialen Netzwerk den Rücken und nutzten lieber WhatsApp. Facebooks Reaktion: Es übernahm WhatsApp für 19 Milliarden US-Dollar (siehe Infobox).

Kunden treten fast alle Rechte an WhatsApp ab
Wie jetzt bekannt wurde, erwarb Facebook für diesen Betrag allerdings nicht nur einen Messaging-Dienst, sondern auch die Rechte an der Kommunikation seiner Nutzer. "Die Kunden stimmen jedenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, dass WhatsApp alle Inhalte, Bilder und Ähnliches ohne Einschränkung und in allen Medienformaten und über alle Kanäle weiterverbreiten kann", warnt der deutsche Rechtsanwalt Rolf Becker im Gespräch mit der Wirtschaftszeitung "Handelsblatt".

Der Dienst lasse sich ein gebührenfreies Recht einräumen, fast alles mit den Inhalten der Nutzer anzustellen. Im Grunde gebe der Nutzer beim Akzeptieren der WhatsApp-AGB dem Dienst sogar das Recht, Litfaßsäulen mit den eigenen via WhatsApp versandten Bildern zu plakatieren.

Auch die Übertragung dieser Rechte gewährt der Nutzer WhatsApp. Dass Informationen über WhatsApp-Nutzer künftig von Facebook verwendet und bei anderen Usern zu Werbezwecken eingeblendet werden, ist also grundsätzlich möglich. Nur wissen tun es die Wenigsten. Die AGB des Kurznachrichtendienstes werden lediglich beim ersten Start gezeigt. Und die überwiegende Mehrheit der Nutzer dürfte sie nicht einmal überfliegen, sondern völlig unbedarft ihre Zustimmung geben.

Konsumentenschützer wollen WhatsApp verklagen
Deutschen Konsumentenschützern ist das ein Dorn im Auge. Sie streben nun eine Klage gegen WhatsApp an. Der Grund: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sieht englischsprachige Klauseln in den AGB einer in Deutschland tätigen Firma als gesetzwidrig an. "Unserer Auffassung nach werden englischsprachige AGB von Diensten, die sich augenscheinlich an deutsche Verbraucher richten, nicht Vertragsbestandteil", so Carola Elbrecht vom vzbv zur Zeitung. In Österreich könnte man das ähnlich sehen.

Mit einer Klage wegen unklarer AGB-Klauseln gegen Facebook sind die Konsumentenschützer bereits durchgekommen. Ein Gericht in Berlin gab ihnen Recht, allerdings ging Facebook in die nächste Instanz, weshalb das Urteil gegen den Internetriesen noch nicht rechtskräftig ist. Die kritisierte Klausel, in der die Nutzer Facebook die Erlaubnis geben, ihre Daten zu verwenden, ähnelt der Rechteabtretungs-Klausel in den WhatsApp-AGB. Sie wird von Facebook aktuell immer noch verwendet.

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