Ministerium beruhigt

Anleger verwirrt: Droht Steuer auf Bitcoin-Gewinn?

Digital
21.02.2018 09:21

Derzeit sind private Bitcoin-Gewinne nach Verstreichen einer einjährigen Spekulationsfrist steuerfrei. Nun sorgt aber ein Begutachtungsentwurf des Finanzministeriums für Aufruhr unter den Bitcoin-Jüngern. Dem Entwurf zufolge könnten Bitcoin-Gewinne künftig mit 27,5 Prozent voll besteuert werden. Im Finanzministerium weist man die Pläne zurück und spricht von einer Fehlinterpretation des Entwurfs.

"Es handelt sich hier um eine fehlerhafte Interpretation des Begutachtungsentwurfes des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2017", hieß es aus dem Finanzministerium. In der endgültigen Version des Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlasses werde dies auch entsprechend klargestellt sein, sodass Fehlinterpretationen nicht mehr möglich seien.

Steuerberater wollen keine rückwirkende Besteuerung
Zuvor hatte das Start-up-Portal „Trending Topics“ über die Besteuerungspläne für Bitcoin-Gewinne berichtet, sogar von einer rückwirkenden Besteuerung war die Rede. Dagegen wehrt sich die Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer (KSW), wie Kammerexperte Gottfried Sulz von der TPA Group Österreich sagte.

Ein rückwirkendes Inkrafttreten widerspräche dem Vertrauensgrundsatz und "wird nicht kommen", meint Steuerberater Sulz: "Da würde das Finanzministerium vor dem Höchstgericht unterliegen." Vorstellbar sei aber zum Beispiel ein Stichtag wie der 1. Juli 2018, bis zu dem Betroffene Bitcoins oder anderes Kryptogeld noch verkaufen könnten.

Doch eine solche Neuregelung - die man wohl nur per Gesetzesänderung, nicht aber über die Steuerrichtlinien vornehmen könne - würde wohl auch vor einem bestimmten Stichtag angeschaffte Kryptowährungen betreffen. Es gebe durchaus Menschen, die schon vor drei, vier, fünf Jahren virtuelles Geld erworben hätten und dieses noch besäßen. Beim Verkauf würden - je nach Zuflusszeitpunkt - Gewinne als Kapitaleinkünfte zu versteuern sein, mit dem dafür im Einkommensteuergesetz (EStG) vorgesehen Satz von 27,5 Prozent. Mit der Klassifizierung von Bitcoin & Co als Kapitaleinkünfte wäre Österreich ein Vorreiter.

Gewinne derzeit nach einem Jahr steuerfrei
Bisher konnten Spekulanten mit Kunstgeld wie Bitcoin, Ethereum, Ripple und anderen Kryptowährungen davon ausgehen, dass Gewinne nach dem Verstreichen der Spekulationsfrist von 12 Monaten steuerfrei sind.

Auch aktuell - auf der Homepage des BMF ersichtlich - vertritt das Finanzministerium noch immer die Meinung der Steuerfreiheit nach einem Jahr Spekulationsfrist, sofern keine zinstragende Veranlagung erfolgt ist. Kryptowährung als Spekulationsgeschäft gemäß § 31 Einkommensteuergesetz (EStG) seien allerdings "dann steuerrelevant, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt", heißt es dazu auch aktuell noch auf der Webseite, unverändert seit Ende Juli.

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