Missbrauchsvorwürfe

Wien: Freispruch “im Zweifel” für US-Rapper

Österreich
30.09.2016 15:09

Der US-Rapper Freddie Gibbs ist am Freitag am Wiener Landesgericht vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs an einer wehrlosen Person "im Zweifel" freigesprochen worden. Laut dem nicht rechtskräftigen Urteil gab es keinen eindeutigen Beweis dafür, dass sich der Musiker am 5. Juli 2015 nach einem Gig in einem Wiener Nachtklub an einer damals 17-Jährigen vergangen hat.

Die Anklage beschuldigte Gibbs, mit der jungen Frau in seinem Hotelzimmer gegen ihren Willen geschützten Geschlechtsverkehr gehabt zu haben, nachdem sie bei einer Backstage-Party nach dem Gig in der "Grellen Forelle" reichlich Alkohol konsumiert hatte. Auch ein etwaiger Einsatz von K.-o.-Tropfen stand im Raum. Der Musiker, der sich am Freitag der Aussage entschlug, wies dies zurück und bekannte sich bei seiner Verhandlung "nicht schuldig".

Unfreiwillige sexuelle Handlungen mit Security-Mitarbeiter
Die Faktenlage war tatsächlich nicht ganz eindeutig: Unbestritten war, dass die junge Frau gemeinsam mit ihrer damals 16 Jahre alten Freundin nach der Party mit in das Hotel der Entourage gefahren ist. Die Mädchen, bei deren Einvernahmen die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, gaben ursprünglich an, sich an die Nacht nur in Bruchstücken erinnern zu können und dass es zu unfreiwilligen sexuellen Handlungen mit einem Security-Mitarbeiter des Rappers gekommen ist. Tatsächlich wurden auch entsprechende DNA-Spuren des Mannes gefunden. Der Mitarbeiter zieht es seitdem vor, den Österreich-Auftritten von Gibbs fernzubleiben.

Rund zehn Monate nach der Nacht erinnerte sich die 17-Jährige laut eigenen Aussagen mittels "Flashbacks", die von einem Lied ausgelöst worden seien, daran, dass auch Gibbs mit ihr - gegen ihren Willen - geschützten Geschlechtsverkehrs gehabt habe. Für Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel war die Aussage glaubwürdig: "Was hätte sie davon gehabt, das zu erfinden und sich das alles anzutun?" Eine Zeugin, die ebenfalls in dem Hotel war, gab zudem beim Prozess an, dass sich Gibbs nach dem Alter der Frauen erkundigt und auch nach Kondomen verlangt hat.

Dennoch war die Beweislage dem Gericht zu dürftig. Ob K.-o.-Tropfen zum Einsatz gekommen sind, ließ sich nicht klären, da diese laut Gutachter nur wenige Stunden lang im Körper feststellbar sind, DNA-Spuren von Gibbs gab es definitiv nicht. Gleich mehrere Zeugen sagten zudem aus, dass insbesondere die 17-Jährige den ganzen Abend über zwar sichtlich angeheitert war, aber keinen benommenen Eindruck gemacht hatte. Eine Rezeptionistin des besagten Hotels gab an, dass die Mädchen beim Verlassen des Hotels zwischen 3 und 4 Uhr "gut drauf" waren und von einem "super Abend" gesprochen hätten.

Kein anklagestützender Sachbeweis vorhanden
Die Verteidiger Rudolf Mayer und Thomas Kralik betonten schließlich auch, dass abseits der Aussage der Frau kein die Anklage stützender Sachbeweis vorliege. Auch die "Flashbacks" seien keine eindeutigen psychiatrischen Fakten, sondern könnten rein subjektive Wahrnehmungen sein. Die Beweislage würde vielmehr die ursprüngliche Version der Frauen belegen, wonach es zu Sex mit dem Security-Mitarbeiter, nicht aber mit Gibbs selbst gekommen ist.

Die Mitglieder des Schöffensenates kamen ebenfalls zu dem Schluss, dass außer der belastenden Aussage keine eindeutigen Beweise gegen den Angeklagten vorlagen, und sprachen den Musiker "im Zweifel" frei. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab, das Urteil ist daher nicht rechtskräftig.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele