Verfassungswidrig?

Wahl-Wirbel bei Islamischer Glaubensgemeinschaft

Österreich
21.06.2016 16:41

Die am vergangenen Wochenende abgehaltene Wahl des neuen Präsidenten der Islamischen Glaubensgemeinschaft hat ein Nachspiel. Eine Plattform aus acht Kultusgemeinden - fünf türkische, zwei arabische und eine bosnische - ist der Meinung, dass die Kür des neuen Präsidenten Ibrahim Olgun nicht verfassungskonform gelaufen sei, und wendet sich an die internen Gremien, aber auch ans Kultusamt. Gegebenenfalls wäre man in letzter Konsequenz auch bereit, vor den Verfassungsgerichtshof zu ziehen, sagte ein Sprecher.

In einer Aussendung wird beklagt, dass sich in der Glaubensgemeinschaft Machtverhältnisse abzeichneten, die weder die Vielfalt der muslimischen Community widerspiegelten noch diese repräsentierten. Erstmals in der Geschichte der Islamischen Glaubensgemeinschaft in Österreich sei von der konsensorientierten Besetzung von Gremien und Fassung von Beschlüssen abgesehen worden. Damit seien mehr als 80 österreichische Institutionen und Einrichtungen von jeglicher Partizipation und Repräsentation ausgeschlossen worden.

Was die Wahl an sich angeht, meint die Plattform, dass die angewendete Wahlordnung mangels Genehmigung nichtig und der Oberste Rat verfassungswidrig zusammengesetzt gewesen sei, nicht stimmberechtigte Delegierte beim Urnengang zugelassen worden seien und dass der neue Präsident mit seinen 28 Jahren nicht das erforderliche Mindestalter erfülle.

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