In Ehre beleidigt?

Wegen Gemeindezeitung: Arzt klagt Bürgermeister

Steiermark
12.10.2026 08:00

In der steirische Gemeinde Neumarkt hat der lokale Arzt Wolfgang Auer Bürgermeister Josef Maier verklagt – wegen eines Artikels in der Gemeindezeitung. Der Mediziner spricht von Ehrenbeleidigung. Der Fall hat eine Vorgeschichte und könnte sich noch länger hinziehen.

Es klingt im ersten Moment wie ein „heiteres Bezirksgericht“. Doch die Verhandlung findet am Zivilgericht Leoben statt – und es werden juristisch schwere Geschütze aufgefahren: Der Arzt Wolfgang Auer hat, vertreten von der prominenten Wiener Anwältin Huberta Gheneff, den Bürgermeister von Neumarkt, Josef Maier, verklagt.

Grund ist ein Artikel in der Gemeindezeitung von November 2025. Darin geht es um das im Vorjahr eröffnete, von Auer mitbetriebene Gesundheitszentrum im Ort und die schwierige Parkplatzsituation. Am Ende heißt es: „Es ist jedoch mehr als befremdlich und wird von der Marktgemeinde in aller Deutlichkeit nicht toleriert, dass im Zuge der Verbreitung von Falschmeldungen Mitarbeiter der Marktgemeinde Neumarkt heimlich und ohne deren Wissen fotografiert und die unrichtigen Behauptungen in den sozialen Medien zur Schau gestellt werden. Dies stellt eine inakzeptable Grenzüberschreitung dar.“ Der Text wurde auch auf der Facebook-Seite der Gemeinde veröffentlicht. 

Der Neumarkter ÖVP-Bürgermeister Josef Maier
Der Neumarkter ÖVP-Bürgermeister Josef Maier(Bild: Juergen Fuchs)

Auer: Vorwurf ist „unwahr“
Auer sieht darin eine Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung. Auch wenn er nicht explizit in der Textpassage genannt wurde, sei es für einen Durchschnittsleser klar, dass er gemeint sei. Den Vorwurf, heimlich fotografiert und die Bilder veröffentlicht zu haben, weist er als „unwahr“ zurück. Nachdem Aufforderungen an den Bürgermeister, die Äußerungen zu unterlassen und zu widerrufen, unbeantwortet blieben, wurde schließlich Klage beim Zivilgericht eingereicht – gegen den Bürgermeister als Privatperson. Streitwert: 35.000 Euro.

Maier verweist auf Anfrage auf die Klagebeantwortung seines Anwalts. Demnach sei die Gemeinde Herausgeber der Zeitung – nicht er persönlich sei für den Inhalt verantwortlich. Er habe den Text nicht verfasst. Die Klage richte sich daher gegen den Falschen.

Zudem wird das heimliche Fotografieren im Text nicht explizit Wolfgang Auer angelastet. Den Vorfall habe es aber – im Gegensatz zur Behauptung Auers –  tatsächlich gegeben. Der Arzt und eine seiner Mitarbeiterinnen hätten einen Gemeindemitarbeiter ohne dessen Wissen fotografiert, das Bild auf Facebook veröffentlicht und „mit diffamierenden Aussagen“ verknüpft. „Inakzeptable Grenzüberschreitung“ sei daher ein zulässiges Werturteil. 

Heftiger Streit um das Gesundheitszentrum
In der Vorwoche fand die erste Tagsatzung in Leoben statt, ein Vergleich konnte nicht erzielt werden. Daher geht die (teure) Verhandlung Anfang Jänner weiter. Verfahren scheint die Situation zwischen Auer und Maier zu sein, es gab schon öfters Konflikte, zuletzt rund um das noch junge Gesundheitszentrum. Ein Großteil des Gebäudes ist nicht für Ordinationsräumlichkeiten gewidmet. Nach einer baupolizeilichen Überprüfung im Sommer untersagte der Ortschef per Bescheid die Nutzung der Räume. Die Sache ist laut Auer mittlerweile aber „erledigt“, das Gesundheitszentrum könne bleiben. 

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