Nachbar vor Gericht

Studentin (23) starb bei Explosion: War es Mord?

Österreich
23.10.2014 18:03
Der Prozess um jenen 45-jährigen Mann, der am 16. April seine Wohnung in der Wiener Innenstadt in die Luft gejagt haben soll, hat am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht eine überraschende Wende genommen. Bei der Explosion war eine Nachbarin ums Leben gekommen - die 23-Jährige erstickte qualvoll. Laut Gericht besteht der dringende Verdacht, dass es der Angeklagte für möglich gehalten habe, dass bei der Brandstiftung Menschen zu Tode kommen.

Damit müsste der Fall vor einem Schwurgericht verhandelt werden, das Schöffengericht erklärte sich für unzuständig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, sowohl Staatsanwalt als auch Verteidiger gaben keine Erklärung ab. Die Staatsanwaltschaft muss nun prüfen, ob es sich bei dem Delikt nicht doch um Mord gehandelt hat.

"Mit dem Brandbeschleuniger habe ich nichts zu tun"
Dem 45-jährigen Techniker war seit Donnerstag früh wegen Brandstiftung mit Todesfolge der Prozess gemacht worden. Laut Anklage hatte er in seiner Wohnung einen 15 Liter fassenden Kanister mit Benzin verschüttet und Feuer gelegt (Bericht siehe Infobox). Der Wiener bekannte sich nicht schuldig. Dass seine Nachbarin zu Tode gekommen ist, sei "ein Wahnsinn", mit dem Verschütten des Brandbeschleunigers habe er jedoch "überhaupt nichts zu tun".

Der Angeklagte behauptete, er habe die Nacht auf den 16. April - wie jeden Dienstag - bei seiner Mutter verbracht. Mitten in der Nacht sei dann sein Hund "Murphy" unruhig geworden, daher habe er diesen Gassi geführt und dabei beschlossen, gleich in seine Wohnung in der Marc-Aurel-Straße zu gehen, wo er um 7 Uhr delogiert werden sollte.

Während seiner Abwesenheit müsse jemand in die Wohnung eingedrungen sein und dort Benzin verschüttet haben, gab der Angeklagte zu Protokoll. Wer das gewesen sein könnte, wisse er jedoch nicht. Als er seine Wohnung aufsperren wollte, sei "die Explosion losgegangen", so der 45-Jährige. Er habe einen "Feuerball" wahrgenommen, sei zurückgeschleudert worden und im Stiegenhaus zu Sturz gekommen. Er sei dann "im Schock davongelaufen".

"Er hat sich entschlossen, die Wohnung zu vernichten"
Ganz anders sah die Darstellung von Staatsanwalt Leopold Bien aus, für den sich im Angeklagten "das Böse manifestiert". Dieser habe sich durch die aufgrund monatelanger Mietzinsrückstände erfolgte Delogierung ungerecht behandelt gefühlt: "Er hat sich daher entschlossen, dass er die Delogierung nicht zulässt und die Wohnung vernichtet" - für Bien ein "monströses Vorgehen", denn nachdem der Mann das Benzin verschüttet hatte, kam es laut Staatsanwalt zu einer "Detonation, die in ihren Auswirkungen einer Bombendetonation gleichgekommen ist".

23-Jährige durch Wand erdrückt und verbrannt
Neben der Wohnung des Angeklagten wurde jene seiner unmittelbaren Nachbarin - die 23 Jahre alte Akademikerin - verwüstet und zerstört. Die junge Frau, die schlafend im Bett gelegen war, wurde von herabfallenden Mauerteilen getroffen. "Über ihr ist die Wand zusammengebrochen", schilderte der Staatsanwalt. Die Frau sei eingeklemmt worden und infolge einer Kompression des Brustkorbes "qualvoll erstickt. Sie ist durch die Wand erdrückt und verbrannt worden."

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