Musik war zu laut

Mordanklage: Nachbarn im Gemeindebau erschossen

Gericht
23.01.2026 06:00

Das Nachbarschaftsverhältnis zwischen zwei Männern in einem Wiener Gemeindebau in der Donaustadt war schon länger konfliktbehaftet. Weil sein Türnachbar sich wiederholt über dröhnende Musik aufregte, soll der Störenfried Heinz R. zur Waffe gegriffen – und abgedrückt haben. Die Anklage lautet nun auf Mord.

Im Gemeindebau in der Wiener Donaustadt galt Heinz R. als Störenfried. Tag und Nacht laute Musik und auch Alkoholexzesse. Aber auf seinen Nachbarn genau daneben schien es der 50-Jährige besonders abgesehen zu haben – speziell an dessen ausländischer Abstammung habe sich R. gestoßen.

Polizei musste mehrmals einschreiten
Mehrmals musste die Polizei im Gemeindebau anrücken: Wegen der lauten Musik und weil der Arbeitslose die Fußmatte des 33-Jährigen nach einer Lärmbeschwerde anzündete. Ein Nachbarschaftsstreit, wie man ihn in Wien wohl öfter findet. Doch dieser endet jetzt in einer Mordanklage gegen Heinz R.

Am 11. Oktober klopfte der 33-Jährige in der Nacht an die Tür seines Nachbarn – wieder dröhnten Bässe durch das Wohnhaus. Laut Staatsanwaltschaft habe der Wiener – stark alkoholisiert und unter Einfluss von Medikamenten – die Tür geöffnet, dem Opfer unmittelbar einen Faustschlag ins Gesicht versetzt und seinen Revolver gezückt. Den besaß der Sportschütze sogar legal. Mit einer einzigen Kugel in den Oberkörper tötete er den Mann.

Anwältin Astrid Wagner verteidigt Heinz R. in dem Mordprozess.
Anwältin Astrid Wagner verteidigt Heinz R. in dem Mordprozess.(Bild: Zwefo)

Angeklagter spricht von Einbrecher und Notwehr
Der 50-jährige Alkoholiker, der seitdem in U-Haft sitzt, lieferte bereits mehrere Versionen. In keiner spricht er von Mord. Einmal sei es ein Unfall gewesen – er habe den Nachbarn für einen Einbrecher gehalten. Und dann sei es wieder Notwehr gewesen, nachdem ihn der Jüngere einfach so mit einem Messer attackiert habe. Ein solches wurde am Tatort aber nicht gefunden.

22 Zeugen und fünf Gerichtsgutachter sollen in einem Geschworenenprozess im Landl den Sachverhalt nun klären. Einen Verhandlungstermin gibt es aber noch nicht. Bei einer Verurteilung wegen Mordes droht Heinz R. bis zu lebenslange Haft.

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