Das Land Steiermark macht Ernst: Am Freitag fiel der Startschuss für das Verbot von Gender-Sternchen und Binnen-I in Gesetzestexten, ein entsprechender Erlass ging an Behörden und Landesabteilungen. Die Regierung will so die Lesbarkeit vereinfachen.
Klartext statt Schachtelsätze, geschlechtsneutrale Bezeichnungen statt Binnen-I und im Zweifel maskuline Formen statt Gender-Sternderl: Per gestern in Kraft getretenem Erlass regelt das Land Steiermark das „Amtsdeutsch“ neu. Man wolle zurück zur „sprachlichen Normalität“, gab FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek die Marschrichtung vor. Verrenkungen und Wortungetüme gehören damit der Vergangenheit an. Ein entsprechendes Informationsschreiben des Verfassungsdienstes erging laut „Krone“-Infos noch am Freitag an alle Abteilungen und Bezirkshauptmannschaften.
Mit der Überarbeitung des legistischen Handbuchs sorgen wir für eine leichtere Lesbarkeit unserer Landesgesetze und kehren zu sprachlicher Normalität zurück.
Mario Kunasek
Konkreter Stufenplan
Dazu gibt es einen konkreten Stufenplan: Das legistische Handbuch, das Juristen vorgibt, wie sämtliche Verordnungen und Gesetze abgefasst werden sollen, wurde bereits überarbeitet. Wird ein Landesgesetz mit weniger als 20 Paragrafen geändert (also novelliert), muss es ab sofort „entgendert“ werden. Ab November 2026 werden dann rigoros alle juridischen Texte von Sternchen und „Innen“-Formulierungen befreit. Grundsätzlich sind künftig geschlechtsneutrale Formen zu verwenden („die Partei“, „die Fachkraft“). Ist das nicht möglich, wird „aus Gründen der leichteren Lesbarkeit“ dem maskulinen Ausdruck der Vorzug gegeben („der Antragsteller“, „der Unternehmer“).
Beschlossen hat die blau-schwarze Landesregierung bereits im Vorjahr die Einführung einer sogenannten „Gender-Generalklausel“. Diese stellt unmissverständlich klar, dass sämtliche Personenbezeichnungen für alle Geschlechter gelten.
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