Geräte beschlagnahmt

Razzia bei US-Journalistin: Richter schreitet ein

Ausland
22.01.2026 09:14
Porträt von krone.at
Von krone.at

Im Zuge der Ermittlungen gegen einen US-Regierungsauftragnehmer, der unter Verdacht steht, Geheimdienstberichte unerlaubt mit nach Hause genommen und weitergegeben zu haben, wurde auch die Wohnung einer Journalistin durchsucht. Dabei beschlagnahmten die Ermittler auch elektronische Geräte. Diese Vorgehensweise der Ermittler sorgt für großen Wirbel. Nun ist ein Richter eingeschritten und hat der Regierung vorerst Grenzen gesetzt.

Bundesbeamte dürfen der „Washington Post“ zufolge die bei der Razzia sichergestellten elektronischen Geräte der Journalistin Hannah Natanson zunächst nicht auswerten. Ein Bundesrichter im Bundesstaat Virginia  ordnete demnach an, den bisherigen Zustand aufrechtzuerhalten, bis das Gericht den Fall umfassend geprüft habe. Die Regierung dürfe zwar vorerst im Besitz der beschlagnahmten Geräte bleiben, sei aber bis auf Weiteres daran gehindert, auf die darauf gespeicherten Daten zuzugreifen.

Verstoß gegen die Pressefreiheit?
Zudem setzte er der Regierung laut „Washington Post“, bei der Natanson (siehe Bild oben) angestellt ist, eine Frist bis zum 28. Jänner für eine Stellungnahme und kündigte eine Anhörung Anfang Februar an. Die Entscheidung des Richters fiel nur wenige Stunden, nachdem die „Washington Post“ juristisch gegen die Durchsuchung vorgegangen war. In einem Antrag hatte die Zeitung gefordert, die Geräte umgehend zurückzugeben und deren Nutzung zu untersagen. Die Zeitung argumentierte, das Vorgehen verstoße gegen die in der US-Verfassung verankerte Pressefreiheit und missachte besondere gesetzliche Schutzregeln, die Journalisten vor staatlichen Zwangsmaßnahmen schützen sollen.

Beamte der US-Bundespolizei FBI hatten Mitte Jänner die Wohnung von Natanson durchsucht und unter anderem ein Mobiltelefon, zwei Laptops, einen Audiorekorder, eine externe Festplatte sowie eine Smartwatch beschlagnahmt.

Ermittlungen richten sich nicht gegen Journalistin
Die US-Regierung äußerte sich zunächst nicht zu der richterlichen Anordnung. Bereits nach Bekanntwerden der Durchsuchung hatte das Justizministerium das Vorgehen mit der nationalen Sicherheit verteidigt und betont, die Ermittlungen richteten sich nicht gegen die Journalistin selbst.

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