Trio vor Gericht

Drogenschmuggel-Prozess in Feldkirch als Farce

Vorarlberg
21.01.2026 18:00
Porträt von Chantal Dorn
Von Chantal Dorn

Drei bereits in der Schweiz rechtskräftig verurteilte junge Männer mussten sich wegen desselben Deliktes am Landesgericht Feldkirch verantworten. Zu Unrecht, wie sich herausstellen sollte, sodass es am Ende hieß: Außer Spesen nichts gewesen.

In Begleitung ihrer Anwälte betreten die drei Angeklagten lässig den Gerichtssaal. Breitbeinig nimmt man auf der Anklagebank Platz. Wohl im Wissen, dass der Prozess für sie gut enden wird. Doch dazu später. Den drei Angeklagten wird zur Last gelegt, im Februar des Vorjahres versucht zu haben, rund ein Kilogramm Cannabis mit einem Mietfahrzeug von der Schweiz nach Vorarlberg zu schmuggeln.

Die Angeklagten bekannten sich durchgehend nicht schuldig. Deren Anwälte verwiesen darauf, dass ihre Mandanten nach einer Kontrolle durch die Kantonspolizei in Gossau bereits vor einem Schweizer Gericht rechtskräftig verurteilt worden seien – jedoch ausschließlich wegen des Besitzes von einem Kilogramm Cannabis, nicht wegen eines grenzüberschreitenden Schmuggels.

Keine Beweise für Schmuggelvorsatz
Die Verteidigung führte übereinstimmend aus, dass die nunmehrige Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch gegen das völkerrechtlich verankerte Doppelbestrafungsverbot verstoße. Wörtlich wurde festgehalten: „Gravierender Punkt ist das Doppelbelastungsabkommen. Alle drei Angeklagten sind in der Schweiz rechtskräftig verurteilt. Deshalb können sie in Österreich nicht mehr dafür verfolgt werden.“ Zudem sei den drei Angeklagten im Schweizer Verfahren geglaubt worden, dass keine Absicht bestanden habe, das Suchtgift nach Österreich zu bringen – diesbezügliche Ermittlungen wurden mangels Tatverdachts eingestellt.

„Dachten, wir kaufen noch was in der Schweiz“
Auch in der gegenständlichen Verhandlung blieben die Angeklagten bei ihren bisherigen Angaben. Auf Nachfrage der Richterin sagte der Erstangeklagte: „Wir hatten etwas geraucht und dachten, wir kaufen noch was in der Schweiz, weil da die Gesetze anders sind als in Österreich.“ Geplant gewesen sei, das Cannabis in der Wohnung des in der Schweiz lebenden Mitangeklagten zu lagern.

Richterin Kathrin Feurle brachte erhebliche Zweifel an dieser Darstellung zum Ausdruck, sah sich jedoch aufgrund der bereits rechtskräftigen Verurteilung in der Schweiz und der rechtlichen Bindungswirkung des Doppelbestrafungsverbots gehindert, eine erneute strafrechtliche Verfolgung wegen Drogenschmuggels vorzunehmen. Aus diesen Gründen erfolgte daher ein Freispruch vom Vorwurf des grenzüberschreitenden Suchtgifthandels. Die Kosten des Verfahrens „für die Katz“ muss nun der Bund tragen.

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