US-Sanktionen

Stahlhandel: Warum vor Gericht neue Funken fliegen

Wirtschaft
01.01.2026 13:59

Am Landesgericht Linz tobt seit Monaten ein erbitterter Konflikt, der vom international tätigen Stahlhändler European Staal losgetreten wurde. Nun entwickelt sich ein anfänglich harmlos wirkender Wettbewerbsprozess zu einem Wirtschaftskrimi rund um dubiose Eigentümerstrukturen.

Vor dem Landesgericht Linz läuft seit Monaten ein Verfahren, das ursprünglich wie ein Routinefall wirkte: Drei ehemalige Führungskräfte des international tätigen Linzer Stahlhändlers European Staal, vormals Mechel, sollten per Gerichtsbeschluss daran gehindert werden, Arbeitnehmer und Kunden „abzuwerben“. Doch was als klassischer Wettbewerbsprozess begann, entwickelt sich zunehmend zu einem Lehrstück über internationale Sanktionen, fragwürdige Eigentümerstrukturen und einer möglichen Irreführung von Geschäftspartnern.

An mittlerweile drei Verhandlungstagen haben mehr als 30 Zeugen ausgesagt: aktive und ehemalige Mitarbeiter, aber auch ehemalige Kunden von European Staal. Vor allem Letztere zeichnen ein bemerkenswertes Bild. Kunden mit Geschäftsbeziehungen in die USA machten vor Gericht deutlich, dass sie nicht abgeworben wurden. Vielmehr hätten sie eigenständig gehandelt – aus Sorge um ihre eigenen internationalen Geschäftsbeziehungen nach der Verhängung von US-Sanktionen gegen den Stahlhändler und jenen Konzern, zu dem er gehört.

Ein Geschäftsführer eines ehemaligen Kunden brachte die Lage auf den Punkt: „Hätte ich den Wechsel nicht geprüft und durchgeführt, hätte dies bis zur Insolvenz unseres Unternehmens führen können.“

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Die Geschäftsbeziehungen wurden beendet, weil wir nicht riskieren wollten, dass wir selbst sanktioniert werden am amerikanischen Markt.

Zeugenaussage eines ehemaligen Kunden

Ein Einkäufer eines weiteren Kunden erklärte: „Die Geschäftsbeziehungen zu Mechel (heute: European Staal, Anm.) wurden beendet, weil wir nicht riskieren wollten, dass wir selber sanktioniert werden am amerikanischen Markt.“ Der behauptete Verkauf des Konzerns – weg von einem mittlerweile sowohl von den USA als auch von der EU sanktionierten russischen Oligarchen, hin zu einem angeblichen Kryptomillionär – habe an dieser Einschätzung nichts geändert, so der Tenor mehrerer Aussagen.

Kläger wird selbst zum Beklagten
Während das Verfahren gegen die drei Ex-Manager noch läuft und weitere Einvernahmen ausstehen, hat sich vor Weihnachten eine überraschende Wendung ergeben: Der Linzer Stahlhändler European Staal steht nun selbst als Beklagter vor Gericht. Zwei Konkurrenzunternehmen haben ihn ebenfalls vor dem Landesgericht Linz geklagt.

Der zentrale Vorwurf: European Staal, vormals Mechel, habe Geschäftspartner über den tatsächlichen Umfang der US-Sanktionen in die Irre geführt und damit unlautere Geschäftspraktiken angewendet. Außerdem seien Geschäftspartner über die reale Eigentümer- und Einflussstruktur des Konzerns getäuscht worden.

Zweifel am Verkauf
Damit beschäftigen sich österreichische Gerichte nun gleich in mehreren Verfahren mit einem Konzernverkauf, der formal in den Niederlanden abgewickelt wurde. Die zentrale Frage: Ist der ehemalige russische Eigentümer, welcher der Grund für die Sanktionen war, tatsächlich draußen? Oder übt er weiterhin maßgeblichen Einfluss aus?

Dass diese Zweifel nicht nur theoretischer Natur sind, wurde im Zeugenstand deutlich. Der Anwalt des Konzerns räumte ein, dass sich für die Beurkundung des Verkaufs in den Niederlanden nur schwer ein Notar finden ließ. Wohl ein eher ungewöhnlicher Umstand bei einem Milliardenmarkt wie dem internationalen Stahlhandel. Die European Staal Austria GmbH machte zuletzt 150 Millionen Euro Umsatz.

Microsoft kappte Verbindungen
Auch globale Konzerne reagieren offenbar mit Skepsis. Besondere Brisanz birgt die Aussage des IT-Leiters der klagenden Partei European Staal zur Reaktion von Microsoft nach Verhängung der US-Sanktionen im Februar 2024: „Microsoft hat wegen der Sanktionen die Lizenzkonten gesperrt und auch unser ‘Teams‘-Konto. Die Videokonferenz funktioniert daher nicht mehr. Es wurde in der Folge nicht wieder freigeschaltet, und zwar bis heute nicht, ich glaube wegen der Sanktionen.“

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Microsoft hat wegen der Sanktionen die Lizenzkonten und auch unser ‘Teams‘-Konto gesperrt.

Aussage des IT-Leiters vor Gericht

Siemens sagte Nein
Auch große Exportunternehmen wie Siemens ließen den angeblichen Verkauf des Konzerns durch ihre Compliance- und Rechtsabteilungen prüfen. Das Ergebnis war eindeutig, wie der zuständige Einkäufer aussagte: „Für uns war die Eigentümerstruktur der European Staal undurchsichtig. Der Verkauf an die European Staal konnte durch unsere Experten nicht nachvollzogen werden und hat dazu geführt, dass uns empfohlen wurde, mit der European Staal kein Geschäft mehr zu machen.“

Und weiter: „Der Lieferant wird auf Herz und Nieren geprüft, auch hinsichtlich Eigentümerschaften und -Strukturen, Verstrickungen mit möglichen Sanktionen, alles auch rund um das Thema Menschenrechte (...) Sie konnten die Struktur von European Staal und die Eigentümerschaft nicht nachvollziehen. Sie haben auch den Verkaufsprozess infrage gestellt (...) Soweit ich weiß, war die gesamte Finanzierung des Verkaufs nicht nachvollziehbar.“

Ein Verkauf auf dem Papier?
Ein Blick in die niederländischen Jahresabschlüsse des Konzerns, die der „Krone“ vorliegen, nährt diese Zweifel. Die Käufergesellschaft wurde demnach mit lediglich 1000 Euro Stammkapital gegründet. Ein Betrag, der laut Zeugenaussagen nicht einmal eingezahlt wurde. Dennoch soll diese Gesellschaft einen Konzern für 75 Millionen Euro erworben haben.

Doch auch dieser Kaufpreis floss offenbar nicht. Aus den Abschlüssen geht hervor, dass der russische Verkäufer den Betrag für zehn Jahre gestundet hat. Die Rückzahlung sei zudem an künftige Dividendenausschüttungen gekoppelt; also an Gewinne, die erst erwirtschaftet werden müssten.

Besonders pikant: Während diese Details im niederländischen Konzernabschluss offen ausgewiesen sind, fehlen sie im österreichischen Firmenbuch. Dort wurden zentrale Passagen zur Laufzeit des Darlehens und zur Gewinnabhängigkeit der Rückzahlungen nicht veröffentlicht. Dabei sollte es sich um denselben Konzernabschluss handeln.

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