Hausdurchsuchung

Neonazi hatte seine Wohnung mit Fahnen dekoriert

Oberösterreich
01.12.2025 09:05
Porträt von Krone Oberösterreich
Von Krone Oberösterreich

Mit einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit schwarzer Sonne und einer mit Keltenkreuz hatte ein Neonazi (46) seinen Wohnbereich dekoriert. Bei einer Hausdurchsuchung wurde der ganze Kram sichergestellt. Der Innviertler hatte auch online seine „Weisheiten“ verbreitet.

Bei umfangreichen Ermittlungen gelang es Kriminalbeamten der Polizei Ried im Innkreis, mit Unterstützung von Beamten aus Grieskirchen und Schärding einem 46-Jährigen aus Ried im Innkreis strafbare Handlungen nach dem Verbotsgesetz nachzuweisen. Daraufhin ordnete die Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eine Hausdurchsuchung an. Dabei konnten mehrere einschlägige Gegenstände sichergestellt werden, darunter nationalsozialistische Fahnen, Bekleidungsstücke mit rechtsextremen Aufdrucken sowie szenetypische Tonträger rechtsextremer Musikgruppen.

NS-Regime verherrlicht
Auf den sichergestellten Datenträgern fanden sich zahlreiche Bilder, Videos und Chatverläufe, die eindeutig nationalsozialistische Propaganda, antisemitische Inhalte und Darstellungen zur Verherrlichung des NS-Regimes und zur Verharmlosung des Holocaust zeigten. Der Beschuldigte hatte seinen Wohnbereich mit entsprechenden Symbolen, unter anderem einer Hakenkreuzfahne, einer Fahne mit schwarzer Sonne und einer Fahne mit Keltenkreuz, dekoriert. Vor diesen Fahnen fertigte er Handyaufnahmen (Selfies und Videoaufnahmen) an, die er anschließend über soziale Netzwerke und WhatsApp verbreitete.

21 Verdächtige ausgeforscht
Dies führte zur Identifizierung von 21 Personen, an die der Beschuldigte tatrelevante Bild- und Videodateien übermittelt hatte. Im Zuge der IT-Auswertung konnte zudem ein Video sichergestellt werden, in dem der Beschuldigte in seiner Wohnung vor einem Spiegel mit einem verbotenen Schlagring posierte und dabei einschlägige nationalsozialistische Parolen äußerte. Bei den Ermittlungen konnten zudem Tatbestände nach dem Waffengesetz und Suchtmittelgesetz festgestellt werden.

Grundsätzlich geständig
Der 46-Jährige zeigte sich bei seiner Einvernahme grundsätzlich zu den angeführten Delikten geständig, spielte jedoch insbesondere die Handlungen nach dem Verbotsgesetz herunter und verharmloste einzelne Sachverhalte. Er wurde auf freiem Fuß der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis angezeigt. Die Verhandlung ist für Dezember 2025 vor dem Landesgericht Ried anberaumt.

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