16.500 Euro Strafe
Abtreibungsfall: Polen verletzte Menschenrechte
Polens Regierung hat beim Zugang zum Schwangerschaftsabbruch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) am Donnerstag entschieden. Geklagt hatte eine Frau aus Krakau, deren Fötus schwere Fehlbildungen hatte.
Sie war zum Zeitpunkt der Entscheidung des polnischen Gerichts in der 15. Schwangerschaftswoche. Weil ihr die Behandlung in Polen verweigert wurde, reiste die Schwangere in die Niederlande und ließ den Schwangerschaftsabbruch dort in einer Privatklinik durchführen. Nun gab der Menschenrechtsgerichtshof ihrer Klage statt. Die Rechtsunsicherheit im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen beeinträchtige die Rechte der Klägerin, hieß es aus Straßburg.
Es verurteilte Polen zu einer Zahlung von 1495 Euro für materielle und weitere 15.000 Euro für immaterielle Schäden. Diese sind innerhalb von drei Monaten nach der Rechtskraft des Urteils zu entrichten.
Diese europäischen Länder haben neben Polen ein restriktives Abtreibungsgesetz:
Schwangerschaftsabbrüche in Polen fast immer illegal
Das polnische Verfassungsgericht hat das Abtreibungsrecht 2020 massiv eingeschränkt. Seither sind Schwangerschaftsabbrüche nur dann möglich, wenn das Leben der Schwangeren in Gefahr ist oder wenn die Schwangerschaft aus einer Vergewaltigung oder Inzest hervorgegangen ist. Eine Vergewaltigung beispielsweise muss allerdings erst per Gutachten nachgewiesen werden und bis dahin ist die Frist meist abgelaufen. Für alle Ausnahmen gilt nämlich, dass der Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen erfolgen muss.
Für Minderjährige oder bei schweren Schäden des Fötus gibt es keine Ausnahme. In Polen sind bereits mehrere Schwangere gestorben, weil sie ihr Kind trotz Komplikationen austragen mussten oder Ärztinnen und Ärzte aufgrund der Rechtslage den Tod des Fötus abgewartet haben. In manchen dieser Fälle wurde das Gesundheitspersonal verurteilt.
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