OLG-Entscheidung

Maddie-Verdächtiger darf Deutschland verlassen

Ausland
09.11.2025 16:21

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle im deutschen Bundesland Niedersachsen hat die gerichtlichen Auflagen für den Verdächtigen im Fall des in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Maddie McCann teilweise aufgehoben. 

Eine Sprecherin des OLG sagte am Sonntag, das Gericht habe Ende Oktober eine Weisung des Landgerichts Hildesheim „zum Teil aufgehoben“, wonach Christian B. seinen Wohnsitz im Inland nehmen muss. Darüber müsse das Landgericht nun noch mal neu entscheiden.

„Ausreise zeitnah möglich“
B.s Anwalt Friedrich Fülscher sagte der „Bild“-Zeitung am Sonntag, nach der Entscheidung des OLG werde „eine Ausreise des Herrn B. damit zeitnah möglich sein“. Der wegen Sexualdelikten mehrfach vorbestrafte 48-jährige Christian B. war Mitte September aus einem Gefängnis in Niedersachsen entlassen worden, in dem er eine mehrjährige Haftstrafe wegen einer Vergewaltigung im Jahr 2005 absaß.

B. und sein Anwalt Friedrich Fülscher
B. und sein Anwalt Friedrich Fülscher(Bild: AFP/MORITZ FRANKENBERG)

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig stuft B. als Verdächtigen im Fall des Verschwindens von Maddie ein. Entsprechende Ermittlungen gegen ihn gab sie schon 2020 bekannt. Anklage erhob sie deshalb bisher nicht.

Nach Haftentlassung unter Führungsaufsicht
Grundsätzlich ist B. nach seiner Haftentlassung ein freier Mann. Nach Behördenangaben gelten für ihn jedoch gerichtliche Auflagen. Er muss im Rahmen der Führungsaufsicht unter anderem eine elektronische Fußfessel tragen, damit die Polizei ständig seinen Aufenthaltsort ermitteln kann. Unklar sei laut „Bild“, ob die Fußfessel auch außerhalb Deutschlands funktionieren würde.

Nach Einschätzung eines psychiatrischen Gutachters, der B. vor Gericht beurteilte, besteht die Gefahr weiterer Sexualstraftaten. Er stufte ihn als hochgefährlich ein. B. lebte deutschen Ermittlern zufolge früher zeitweise in Portugal, um dort Gelegenheitsjobs nachzugehen sowie Einbrüche zu begehen. Er wohnte früher außerdem unter anderem in Braunschweig, deshalb war die Justiz in Niedersachsen für ihn zuständig.

„Gofundme“-Aufruf für Ausreise
Zuletzt lebte er dem Bericht zufolge als Obdachloser in Norddeutschland und schlief in einem Zelt in Wäldern oder Parks. Über eine „Gofundme“-Seite hätte er versucht, Geld für seine Ausreise zu sammeln. Die Seite sei jedoch offline genommen worden. 

Madeleine, „Maddie“, war am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag aus der Ferienwohnung in einer Ferienanlage in Praia da Luz in Portugal verschwunden, während ihre Eltern in einem nahen Restaurant aßen. Trotz jahrelanger Suche fehlt von ihr bisher jede Spur.

Loading...
00:00 / 00:00
Abspielen
Schließen
Aufklappen
kein Artikelbild
Loading...
Vorige 10 Sekunden
Zum Vorigen Wechseln
Abspielen
Zum Nächsten Wechseln
Nächste 10 Sekunden
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
Loading
Kommentare

Liebe Leserin, lieber Leser,

die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team

Kostenlose Spiele
Vorteilswelt