Fall sorgt für Debatte

Maddie-Verdächtiger nach Haftentlassung obdachlos

Ausland
20.09.2025 15:12

In Deutschland sorgt die Freilassung eines prominenten Strafgefangenen für Diskussionen. Der 48-jährige Deutsche Christian B., der seit Jahren im Zusammenhang mit dem Verschwinden der kleinen Madeleine McCann („Maddie“) als Verdächtiger gilt, ist seit Mittwoch wieder auf freiem Fuß. Nun wurde bekannt, wo und unter welchen Bedingungen er lebt.

Nach Informationen deutscher Medien hat er sich in der schleswig-holsteinischen Stadt Neumünster obdachlos gemeldet. Dort lebt er nun unter Auflagen und trägt eine elektronische Fußfessel. Diese Maßnahme steht laut Behörden nicht mit dem „Maddie“-Fall in Verbindung, sondern wurde wegen einer von Gutachtern angenommenen Rückfallgefahr angeordnet.

Christian B. hatte zuvor eine mehrjährige Haftstrafe wegen schwerer Vergewaltigung einer 72-jährigen Touristin in Portugal verbüßt.

Im Fokus ist der den Justizbehörden einschlägig bekannte Mann seit einigen Jahren, weil deutsche ...
Im Fokus ist der den Justizbehörden einschlägig bekannte Mann seit einigen Jahren, weil deutsche Ermittler ihn im Fall Madeleine McCann unter Mordverdacht haben.(Bild: APA/AFP/POOL/Julian Stratenschulte)

Verdächtiger im Fall Maddie
Im Zusammenhang mit dem Verschwinden von Madeleine McCann, die 2007 als Dreijährige aus einer Ferienanlage in Praia da Luz (Portugal) verschwand, wird Christian B. seit 2020 als Verdächtiger geführt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig geht davon aus, dass das Kind nicht mehr lebt. Eine Anklage gegen den Deutschen gibt es bislang jedoch nicht, es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Maddie ist am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag spurlos aus einer Ferienanlage in ...
Maddie ist am 3. Mai 2007 kurz vor ihrem vierten Geburtstag spurlos aus einer Ferienanlage in Praia da Luz verschwunden. Deutsche Ermittler vermuten, dass sie entführt und ermordet wurde.(Bild: APA/AFP/Nathalie MAGNIEZ)

Große Unruhe in der Bevölkerung
In Neumünster sorgt seine Anwesenheit nach Angaben von RTL für große Unruhe. Manche Bürgerinnen und Bürger äußern ein mulmiges Gefühl, andere sorgen sich um ihre Sicherheit.

Sein Anwalt appellierte in einer Mitteilung an die Öffentlichkeit, seinem Mandanten trotz der Vorbehalte eine Chance auf Resozialisierung zu geben: „Der Anspruch auf Wiedereingliederung nach Verbüßung einer Strafe ist ein zentrales Grundrecht in unserem Rechtsstaat.“

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