Nach dem Politik-Hickhack zwischen ÖVP und FPÖ wegen der von der „Krone“ enthüllten Groteske um einen Trauschein gegen Aufenthaltsrecht liegt nun ein erstes Prüfergebnis vor.
Langsam lichten sich die Nebel in dem Behörden-Absurdistan rund um den Verdacht der Scheinehe eines jungen Flüchtlings aus dem Großraum Graz zur Erschleichung eines Visums für seine afghanische Ehefrau. Wie berichtet, soll der Mann seine Zukünftige via Internet in einem Video-Telefonat „kennengerlernt“ – und dann gleich beim ersten Treffen nach islamischem Recht in ihrer Heimat getraut haben.
Nachdem sich ÖVP und FPÖ gegenseitiges „Asylversagen“ vorgeworfen hatten, liegt jetzt ein erstes Zwischenergebnis der vom blauen Landeshauptmann Mario Kunasek umgehend veranlassten Prüfung vor. Tatsächlich hat die steirische Landesverwaltung, die für Verfassung und Inneres zuständige Behörden-Abteilung 3, den via Rechtsanwalt gestellten Antrag auf Familienzusammenführung mittels „vorläufiger Erledigung“ positiv behandelt.
Es wurde von der Abteilung lediglich eine vorläufige Zusage für eine Familienzusammenführung erteilt. Das Verfahren läuft noch, es gibt noch keine Entscheidung über die Gewährung eines Aufenthaltstitels.
Büro des steirischen FPÖ-Landeshauptmannes Mario Kunasek
Entscheidung noch nicht gefallen, „Eheverhör“ folgt
Wie man ausdrücklich betont, habe man im Vorfeld keine Warnung der Fremdenpolizei vor einer „Aufenthaltsehe“ erhalten. Zudem handle es sich auch noch immer um ein noch laufendes Verfahren.
Aber wie geht es jetzt weiter? Die 25-jährige Afghanin muss ihr Österreich-Visum in der dahingehend ohnehin notorisch überlasteten Botschaft in Islamabad (Pakistan) abholen. In der Steiermark werden sie und ihr frischgebackener Ehemann dann getrennt voneinander befragt, ob der Ringtausch nicht nur zum Schein auf dem Papier besteht. Beide sollten also aus dem Leben des anderen persönliche Details wissen.
Frauen werden nicht an die Taliban ausgeliefert
Auch muss der derzeit arbeitslose junge Flüchtling seine kein Wort Deutsch sprechende Frau eigentlich erhalten können. Und was passiert, wenn der Antrag auf den Aufenthaltstitel doch abgelehnt wird? Faktisch nichts! Denn ist die 25-jährige Afghanin einmal da, kann sie nicht mehr abgeschoben werden. Im Gegensatz zur ersten Zwangsrückführung eines Mannes nach der Machtergreifung der Taliban werden Frauen nicht an das radikal-islamische Regime ausgeliefert.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.