Freund blind gemacht

Zwei Mordversuche: Neuer Prozess für Giftmischerin

Gericht
01.11.2025 18:00

Zweimal versuchte Bernadette H., ihren Lebensgefährten umzubringen, machte ihn blind. Sie fasste für zig Straftaten 20 Jahre Haft aus. Der Oberste Gerichtshof hob nun Teile des Urteils auf – auch die Unterbringung wegen Gefährlichkeit. Es wird neu verhandelt.

„Das Ausmaß an Manipulation und Heimtücke ist einzigartig“, beschrieb die Staatsanwältin im LG Korneuburg (NÖ) Bernadette H. beim Prozessauftakt letzten November. Worüber die Geschworenen urteilen mussten, ist filmreif: Zweimal versuchte die 33-Jährige, ihren Lebensgefährten umzubringen. Erstmals mischte sie Andreas F. im Juli 2022 ein „Spezialgetränk“ – mit Methanol. Der Niederösterreicher ist seither beinahe völlig blind.

Muffins mit Schlafmittel
Nur einige Monate später servierte die gelernte Konditorin dem nichtsahnenden Opfer präparierte Muffins. Als die Schlafmittel gewirkt haben, schnitt sie ihm die Pulsader auf. Zum Glück nicht tief genug, eine tiefe Narbe trägt er aber trotzdem davon. 

Opfer Andreas F. ist fast vollständig blind.
Opfer Andreas F. ist fast vollständig blind.(Bild: Sophie Pratschner)

Wenig später brachte sie F. auch noch hinter Gitter, indem sie zusammen mit einem rechtskräftig verurteilten Komplizen einen Mordversuch an sich selbst fingierte und den 43-Jährigen beschuldigte. Diverse Bekannte und auch Familie überzeugte sie außerdem, für sie vor der Polizei falsch auszusagen. Für ein ganzes Konvolut an Straftaten wurde sie zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt und, weil sie laut Gutachten hochgefährlich ist, in einem forensisch-therapeutischen Zentrum untergebracht.

Geschworene müssen noch einmal urteilen
Diese wahnsinnige Abfolge von Straftaten wird nun am 3. Dezember acht neuen Geschworenen präsentiert: Denn Teile des Urteils – die Mordversuche sind rechtskräftig – wurden nach einer Nichtigkeitsbeschwerde von Verteidiger Daniel Strauss wegen Formalfehlern vom Obersten Gerichtshof aufgehoben.

Es geht um drei Bestimmungen zur Verleumdung. Auch über die Strafhöhe wird neu entschieden – und über die Einweisung. Dazu wird auch Gerichtspsychiater Peter Hofmann seine aktuelle Einschätzung kundtun. Opfervertreter Arthur Machac ist aber überzeugt: „Ich gehe davon aus, dass dasselbe Urteil ergehen wird.“ Sein Mandant Andreas F. wird zu der neuerlichen Verhandlung nicht erscheinen.

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