Über Weihnachten?

Jetzt fix: Teichtmeister bleibt vorerst in Anstalt

Gericht
30.10.2025 13:24

Sein Kokain-Konsum auf einer Toilette am Oktoberfest hat für Ex-Burgschauspieler Florian Teichtmeister weitreichende Folgen. Wie die „Krone“ erfahren hat, hat Richter Stefan Apostol am 28. Oktober die Krisenintervention angeordnet. Somit bleibt er bis zu drei weitere Monate im forensisch-therapeutischen Zentrum in der Justizanstalt Wien-Mittersteig untergebracht. Und muss zittern, was Herr Rat entscheidet.

Der aus „Die Toten von Salzburg“ bekannte frühere Schauspieler auf Bewährung zog sich am 27. September auf einem Wiesn-Klo am Oktoberfest eine „Line“ Kokain. Das hörte ein Polizist am Nebenklo – der Ex-Burgschauspieler flog auf frischer Tat auf.

Die bayrischen Beamten fanden, wie die „Krone“ berichtete, bei ihm 0,88 Gramm Kokain. Eine Info zur Anzeige schickten sie ins Landl, Richter Stefan Apostol ordnete daraufhin die Festnahme des frisch Verlobten an. Seither war Teichtmeister am Mittersteig, im dortigen forensisch-therapeutischen Zentrum, inhaftiert. Und wird dies auch noch weiterhin bleiben! Denn, wie Gerichtssprecherin Christina Salzborn bestätigte, ordnete Apostol am 28. Oktober die Krisenintervention für Teichtmeister an. Zuvor hatte er ein Gutachten von dem renommierten Gerichtspsychiater Peter Hofmann eingeholt, der Teichtmeister am Mittersteig besuchte.

Anwalt Rudolf Mayer und Florian Teichtmeister vor dem Strafprozess 2023.
Anwalt Rudolf Mayer und Florian Teichtmeister vor dem Strafprozess 2023.(Bild: Klemens Groh)

Wird bedingte Unterbringung umgewandelt?
Die Krisenintervention, in der Teichtmeister therapiert und beobachtet wird, darf nicht mehr als drei Monate dauern, sprich bis längstens 28. Jänner. In dieser Zeit muss der frühere TV-Kommissar zittern. Denn innerhalb dieser Frist wird Apostol entscheiden, ob der wegen Besitz und Herstellung von Kinderponografie am 5. September 2023 bedingt verurteilte 45-Jährige auf unbestimmte Zeit untergebracht werden muss oder die Anstalt wieder verlassen darf. Im ersteren Fall würde die bedingte Unterbringung in eine unbedingte umgewandelt werden – dann bleibt er in der Anstalt, bis seine psychische Erkrankung ihn nicht mehr gefährlich macht. 

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