Weil ihr Ehemann an starker Demenz litt, musste ihn seine Gattin rund um die Uhr pflegen. Einen Antrag auf erhöhtes Pflegegeld wies seine Versicherung ab. Weil im Gutachten dazu der erhöhte Pflegebedarf wegen Demenz nicht berücksichtigt wurde, zog die Arbeiterkammer OÖ vor Gericht und erstritt eine Erhöhung um zwei Stufen.
Ein 78-jähriger Mann aus dem Bezirk Grieskirchen erhielt schon einige Zeit Pflegegeld der Stufe 3. Zusätzlich zu seinen altersbedingten Gebrechen erkrankte er an Demenz. Das führte dazu, dass seine Frau ihn zu Hause rund um die Uhr pflegen musste. Ihren Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds lehnte die zuständige Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) aber ab.
Gattin musste rund um die Uhr pflegen
Die Demenz des 78-jährigen Mannes nahm stetig zu. Irgendwann konnte er sich in der Wohnung nicht mehr zurechtfinden, verlor ständig die Orientierung. Zu diesem Zeitpunkt erhielt er bereits Pflegegeld der Stufe 3. Diese deckt einen Pflegebedarf von maximal 160 Stunden pro Monat ab. Seine Frau musste ihn aber rund um die Uhr, auch nachts, begleiten und bei allen Tätigkeiten unterstützen. Also stellte das Ehepaar einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegelds bei der zuständigen BVAEB.
Gutachten unvollständig
Kurze Zeit danach erhielt das Ehepaar unerfreuliche Post von der Versicherungsanstalt. Laut Gutachten betrage der Pflegeaufwand nur 151 Stunden pro Monat, weswegen es bei der bestehenden Pflegegeldstufe 3 bleibe. Die Gattin wandte sich an die AK Grieskirchen. Die reichte Klage gegen den Bescheid der BVAEB ein. Denn aus Sicht der AK berücksichtigte das Gutachten den erhöhten Pflegeaufwand durch die Demenz des Mannes nicht.
Zwei Stufen erhöht
Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen mit einem neuen Gutachten. Dieses bestätigte die Rechtsansicht der AK und stellte einen monatlichen Pflegebedarf von mehr als 180 Stunden und einen außergewöhnlichen Pflegeaufwand fest. Somit musste die BVAEB rückwirkend ab Antragstellung Pflegegeldstufe 5 statt 3 zahlen.

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