Das Bundesheer wurde gegen den Rädelsführer der Waffennarren von Vorchdorf, einen Salzburger Offizier, nun erneut aktiv. Am Montag wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dieses ruht vorerst allerdings so lange, bis die Strafsache abgeschlossen ist.
Gegen jenen Bundesheeroffizier, der bei einem Großeinsatz der Polizei aufgrund einer Waffenübung auf einem Bauernhof in Vorchdorf wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt bei der Staatsanwaltschaft angezeigt wurde, ist am Montag ein Disziplinarverfahren eingeleitet worden, informierte Michael Bauer, Sprecher des Verteidigungsministeriums, am Abend. Bereits am Freitag war der Soldat vorläufig des Dienstes enthoben worden.
Unabhängig vom Ausgang
Das Disziplinarverfahren ruht allerdings solange, bis in Sachen Strafanzeige eine Entscheidung gefällt wurde. Unabhängig vom Ausgang – ob ein Strafverfahren durchgeführt oder eingestellt wird – werde im Anschluss daran das Disziplinarverfahren gegen den Oberst wieder aufgenommen.
Flucht ins Haus
Mindestens 19 Personen, darunter wenige Frauen, aus Oberösterreich, Salzburg und Kärnten hatten am 11. Oktober auf dem landwirtschaftlichen Anwesen ihren Angaben nach Zielübungen durchgeführt. Ein Zeuge hatte über Notruf Alarm geschlagen. Als mehrere Streifen, das Einsatzkommando Cobra und die Schnelle Interventionsgruppe anrückten, flüchteten zahlreiche Bewaffnete ins Haus.
Rund 50 halbautomatische Waffen, teilweise zerlegt und versteckt, wurden laut Ermittlungsbehörden gefunden. Auch das Landesamt für Staatsschutz und Extremismusbekämpfung sei vor Ort gewesen, Ermittlungen hinsichtlich Extremismus oder Staatsverweigerung hätten aber „keine Ergebnisse“ gebracht.
Andere Dienstzuweisung
Bei dem Offizier handelt es sich um keinen Unbekannten. 2018 hatte er als Privatperson eine rassistische Rede bei einer Veranstaltung des Kameradschaftsbunds in Geretsberg gehalten. Das Verteidigungsministerium hatte seinerzeit Strafanzeige gestellt, das Verfahren wurde eingestellt, es folgte jedoch ein Disziplinarverfahren. „Im Zuge dessen hat er eine andere Dienstzuweisung erhalten“, so Bauer, der über den Ausgang des Verfahrens keine Auskunft geben darf. Auch an der Waffenübung nahm der Oberst des Generalstabes als Privatperson teil.
Urlaub nach Krankenstand
Seit 18. September bis Jahresende ist der Offizier in Urlaub, nachdem er von 2020 bis Juni 2025 in Krankenstand war, so der Ministeriumssprecher weiter. In den allgemeinen Dienstvorschriften ist geregelt, dass ein Soldat „alles zu unterlassen hat, was das Ansehen des Bundesheeres oder das Vertrauen in die Landesverteidigung schädigen könnte“, unabhängig davon, ob das im Rahmen des Dienstes oder als Privatperson passiert.
Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wels meinte am Montag, die Prüfung des Polizeiberichts zu den Schießübungen werde noch dauern. Es gilt zu klären, ob alle Teilnehmer mit ihren Waffenbesitzkarten die Pistolen und Gewehre auf dem Gelände mit sich führen durften oder ob dazu Waffenpässe erforderlich gewesen wären.
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