Am Freitag hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Nichtigkeitsbeschwerde im Benko-Prozess angemeldet. Erst am Mittwoch war der Pleitier René Benko zu einer zweijährigen Haftstrafe verurteilt worden – wegen betrügerischer Krida. Bei der Nichtigkeitsbeschwerde geht es um den „freisprechenden Teil des Urteils“.
Wie berichtet, wurde der Signa-Gründer am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck in einer Causa wegen betrügerischer Krida nicht rechtskräftig verurteilt, in einer anderen Causa rund um eine Miet- und Betriebskostenvorauszahlung in der Höhe von 360.000 Euro wurde Benko hingegen freigesprochen. „Nach dem nunmehrigen Vorliegen der Genehmigung der Oberbehörden wird die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eine Nichtigkeitsbeschwerde zum freisprechenden Teil des Urteils anmelden“, sagte WKStA-Sprecher Martin Ortner am Freitag.
Auch gegen den Schuldspruch, der zu der zweijährigen Haftstrafe führte, hatte Benkos Verteidiger Norbert Wess Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde angekündigt. Die Rechtsmittel müssen spätestens am Freitag eingereicht werden. Mit einer Nichtigkeitsbeschwerde werden formelle Fehler im Prozess bekämpft, mit einer Berufung die Strafhöhe.
Prozesse gehen weiter
Weitere Prozesse folgen noch. In einer zweiten Anklage geht es um einen Schaden in der Höhe von insgesamt 370.000 Euro. Der Tiroler soll Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit Gläubigeransprüche reduziert haben. Es geht um Bargeld, Uhren und andere Gegenstände.
Der ehemalige Immobilienunternehmer sitzt seit Jänner in Untersuchungshaft – zunächst in Wien, inzwischen in Innsbruck. Diese Zeit wird ihm von der zweijährigen Haftstrafe wieder abgezogen.
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