Vorsitzende wechselt

Lob für Benko-Richterin, doch hält die Strafe?

Gericht
16.10.2025 17:55

Die Tirolerin Andrea Wegscheider führte den ersten Prozess gegen Immo-Jongleur René Benko souverän. Am Ende überraschte sie mit einer rein unbedingten Haftstrafe für den Angeklagten.

Bei Strafprozessen gibt es keine Sieger oder Verlierer – das betonen stets alle Beteiligten. Beim Auftakt gegen Milliarden-Pleitier im Landesgericht Innsbruck gab es dann aber doch eine „Gewinnerin“: Richterin Andrea Wegscheider. Sie führte unbeeindruckt vom enormen Medieninteresse die Verhandlung gegen den sichtlich gezeichneten früheren Strahlemann professionell und konsequent – und in sportlichem Tempo.

Den Respekt der Oberstaatsanwälte, der Verteidigung und des Angeklagten hatte sie sich nach wenigen Minuten erarbeitet.

Zitat Icon

Aus generalpräventiven Gründen fällt die Strafe unbedingt aus.

Richterin Andrea Wegscheider

Behielt stets die Contenance
Es gab einen klaren Fahrplan, Frau Rat aus dem Tiroler Unterland behielt durchgehend die Contenance. Bei einem Zeugen, der ins Mikrofon flüsterte, wurde sie nicht müde, ihn immer und immer wieder höflich zu ersuchen, doch bitte lauter zu antworten. Über kleinere Fehler, die ihr passierten, konnte sie selbst herzlich lachen. Etwa, als sie einen der Zeugen aufgerufen hatte und daraufhin ein Journalist mit großer Kamera den Saal betrat, den sie für diesen hielt. „Alles schon mal dagewesen“, konterte sie dem Gelächter im Saal.

Das (nicht rechtskräftige) unbedingte Urteil, das sie mit Schöffen fällte, war für viele dann doch überraschend. „Aus generalpräventiven Gründen fällt es unbedingt aus“, hielt sie fest und erklärte die Entscheidung des Schöffensenats gut verständlich.

Benko verfiel bei der Urteilsverkündung in eine Art Schockstarre. Doch selbst nach dem Schuldspruch bedankte sich der Anwalt des Verurteilten, Norbert Wess, für das „absolut fair geführte Verfahren“.

Strafrahmen durch Freispruch niedriger
Trotzdem ist es möglich, dass die Instanz die Strafe herabsetzt. Zwei Jahre unbedingt bei einem Strafrahmen von einem halben Jahr bis zu fünf Jahren ist bei Unbescholtenen eher streng. Durch den Freispruch in der Causa Hungerburg sank dieser nämlich von ursprünglich ein bis zehn Jahren Haft auf den niedrigeren Strafrahmen.

Für Richterin Wegscheider ist der Benko-Akt erledigt. Für jene Richterin, die voraussichtlich noch vor Jahresende den Vorsitz im zweiten Prozess gegen den Pleitier führen wird, war die „Ouvertüre“ jedenfalls eine Vorlage.

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