Urteil in Innsbruck

Benko-Anwalt: „Lachendes und ein weinendes Auge“

René Benkos Verteidiger Norbert Wess hat nach dem Urteil eine Stellungnahme gegenüber den zahlreichen Medienvertretern abgegeben, die den Prozess in Innsbruck verfolgten. Er sieht die Entscheidung des Gerichts mit gemischten Gefühlen. 

Benko war am Mittwochnachmittag in einem der beiden Anklagepunkte frei, im anderen schuldig gesprochen worden. Wess dankte den Journalisten eingangs für eine „faire Berichterstattung“ und erklärte, man sehe das Urteil naturgemäß „mit einem lachenden und einem weinenden Auge“.

Freispruch in Hungerburg-Causa
„Natürlich freut man sich, wenn die Argumente durchdringen“, so Wess im Hinblick auf die Causa rund um die Mietvorauszahlungen für die Innsbrucker Hungerburg-Villa.

Wess gab keine Erklärung ab
Aber unabhängig davon vertrete er – nicht nur als Verteidiger, sondern auch als Jurist – die Auffassung, dass es sich auch im Fall der Geldschenkung bzw. der Rücküberweisung Benkos an seine Mutter nicht um betrügerische Krida handle. Er habe daher keine Erklärung abgegeben.

Ob Rechtsmittel eingelegt werden, ließ Wess offen: „Aus meinen Worten können Sie aber entnehmen, dass man sich in der Tat überlegen wird, diese Sache nochmals gerichtlich zu vertreten.“

Der Niedergang rund um René Benkos Signa-Gruppe hatte die größte Pleite der europäischen Nachkriegsgeschichte verursacht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft ermittelt in zahlreichen Verfahren rund um dubiose Geldflüsse, im Fokus stehen auch die Stiftungen der Familie Benko. 

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