Tag zwei im Prozess gegen Milliardenpleitier René Benko (48) in Innsbruck. Auf der Agenda standen die Befragungen von sechs Zeugen, anschließend fällte das Gericht ein Urteil. Benko wurde in der Causa rund um die Hungerburg-Villa freigesprochen. Doch wegen der Geldschenkung zwischen seiner Mutter und ihm wurde Benko verurteilt. Die „Krone“ berichtete aus dem Gericht, verfolgen Sie die Geschehnisse hier im Liveticker!
Das Wichtigste im Überblick:
24 Monate wegen Geldgeschenk
Ein Komplex der Anklage bezog sich auf eine Zahlung Ende November 2023 an seine Mutter. Obwohl dieser Teil der Anklage während der Verhandlung nur wenig Raum gefunden hatte – der Großteil der Zeugen gab an, hier „keine Wahrnehmung“ zu haben – sprach man Benko schuldig, die Geldgeschenke der „Stroh-Mama“ vor den Gläubigern verborgen zu haben und sich damit der betrügerischen Krida schuldig gemacht zu haben.
Benko war vorgeworfen worden, 300.000 Euro aus einer Schenkung Mutter Ingeborg Benko an diese zurücküberwiesen zu haben, weil er bereits mit seiner eigenen Pleite gerechnet haben soll. Die WKStA hatte hier im Zuge der Verhandlung diverse Chatnachrichten und E-Mails vorgelegt zwischen Benkos Schwester und dem Signa-Gründer.
Die Schwester soll René Benko in den Monaten nach der Signa-Pleite als eine Art persönliche Assistentin zur Verfügung gestanden haben. In einer WhatsApp-Nachricht vom 22. November 2023 fragt Benkos Schwester, die damals zugleich Kontobevollmächtigte der Mutter gewesen sein soll, wörtlich: „€ 3 Mio sind als ,Ausschüttung‘ auf Mamas Konto eingegangen. Wieviel willst du weiter schicken? Und welcher Verwendungszweck? Schenkung?“ Auch wenn Benkos Mutter und Schwester nicht als Zeugen aussagten, reichten dem Gericht die vorgelegten Unterlagen, um Benko zu verurteilen.
Freispruch in der Hungerburg-Causa
Der andere Komplex der Anklage betraf die Villa der Benkos auf der Innsbrucker Hungerburg, die als neuer Familiensitz dienen sollte, sowie Mietvorauszahlungen für ebendiese. Signa-Controller Arthur A. gab in der Verhandlung an, die Idee für die Mietvorauszahlung sei „von René“ gekommen. Auch der frühere Signa-Finanzchef Manuel P. hatte angegeben, dass er den Vertrag mit der darin vorgesehenen Mietvorauszahlung von Benko bekommen habe.
Dennoch sah es das Gericht am Ende des Tages nicht als erwiesen an, dass die Villa zu dem Zeitpunkt der Mietvorauszahlung unbewohnbar gewesen sei und damit gebe es keine Indizien dafür, dass man hier Geld habe verbergen wollen: „Der Herr Benko hatte vor, dort zu wohnen. Und wer die Mietpreise in Innsbruck kennt, der kann sich diese Summen auch vorstellen“, führte die Richterin der Urteilsbegründung aus.
Weil sich die Schadenssumme durch den Freispruch allerdings auf unter 300.000 Euro reduzierte, entschied man sich für eine geringere Haftstrafe – bis zu fünf Jahre wären möglich gewesen. Am Ende hieß es 24 Monate unbedingt, allerdings wird dem einstigen Finanzjongleur die Untersuchungshaft angerechnet.
Der zweite Prozesstag gegen René Benko hier zum Nachlesen:
Benko beantwortete keine Fragen
Benko selbst hatte es bereits am ersten Prozesstag abgelehnt, Fragen der Staatsanwältin oder der Verteidigung zu beantworten. Auf die Belehrung sowie die Befragung der Richterin hatte er nur leise und knapp geantwortet, berief sich anschließend auf eine eingebrachte Gegenäußerung, aus der auch sein Verteidiger im Schlussplädoyer zitierte. „Krone“-Investigativjournalist Rainer Fleckl, der seit über zehn Jahren zu Benko und dem Signa-Komplex recherchiert, sah darin ein gewohntes Muster des Pleitiers.
Benko, der seit Jänner 2025 in Untersuchungshaft sitzt, stehen allerdings noch weitere Verfahren ins Haus. Eine weitere Anklage gegen ihn und seine Ehefrau wurde bereits eingebracht. Zudem ermittelt die WKStA in zwölf weiteren Verfahrenssträngen rund um die größte Firmenpleite der europäischen Nachkriegsgeschichte.

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