Nicht rechtskräftig

Zehn Monate bedingt für Würstelattacke auf Muslima

Oberösterreich
13.10.2025 15:51

Zehn Monate bedingt und die Weisung, dreimal beim bayrischen Informationszentrum gegen Extremismus nachzusitzen – das fasste jener Deutsche (66) aus, der im Vorjahr am Wochenmarkt in Schärding (OÖ) eine Frau mit Kopftuch beschimpft und versucht haben soll, ihr eine Wurst in den Mund zu stecken. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der in seinem Heimatland dreifach vorbestrafte Deutsche (66) soll am 17. April komplett ausgezuckt sein, als er am Wochenmarkt in Schärding auf eine Frau mit Kopftuch traf. Laut Anklage soll der Mann sein Opfer beschimpft haben, indem er rief: „Du schaust scheiße aus! Scheiß Allah! Scheiß Islam!“

Damit nicht genug
Er soll anschließend die Frau mit Gewalt gepackt und versucht haben, ihr ein Stück Frankfurter in den Mund zu stecken: „Ich esse Schwein, jetzt musst du auch Schwein essen!“ Auch danach soll der Peiniger nicht von der Muslima abgelassen haben. Nachdem er ihr den Arm verdreht und gedroht haben soll, ihr die Hand abzuhacken, soll er ihr zum Schluss drei Faustschläge ins Gesicht verpasst haben. Wegen Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung drohten dem Deutschen bis zu zwei Jahre Haft.

Beim Prozess am Montag im Landesgericht Ried fasste der offenbar notorisch rabiate Zeitgenosse wegen Verhetzung, Nötigung und Körperverletzung zehn Monate bedingter Haft sowie die Weisung zur Deradikalisierung aus. Ob's etwas nutzt? Er legte gegen den Urteilsspruch Rechtsmittel ein, die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Es wird also eine weitere Runde am Oberlandesgericht Linz geben.

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